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IV. Historische Entwickelung rc.
weder des Ganzen noch seiner Glieder angemessen sey, zu Beor-derung eines bessern und sicherern Zustandes, sich von dieser Ver-fassung loszusagen nöthig fänden, und daß diese Fürsten am 12.Julius zu Paris unter dem Protectorate des Kaiser» Napoleoneine» neuen Bund errichtet hätten, den sie den Rheinischen nann-ten. Die Glieder desselben waren:
Der Kurfürst Erzkanzler, mit dem Titel Primas des Bundes.
Der König von Baicrn.
Der König von Würtemberg.
Der Kurfürst von Baden als Großherzog.
Der Herzog von Berg und Eleve als Großherzog.
Der Landgraf von Hessen-Darmstadt als Eroßherzog.
Der Fürst von Nassau - Usingen mit dem Herzogstitel.
Der Fürst von Nassau-Weilburg.
Der Fürst von Hohenzollern-Hechingen.
Der Fürst von Hohenzollern-Sigmaringen.
Der Fürst von Salm-Salm.
Der Fürst von Salm-Kyrburg.
Der Fürst von Jsenburg-Birstein.
Der Herzog von Aremberg.
Der Fürst von Liechtenstein.
Der Graf von der Leyen mit dem Titel als Fürst.
Die Angelegenheiten dieses neuen Bundes sollen in einer(dem Reichstage ähnlichen, aber nicht vom Protector beschickte«)Versammlung verhandelt werden, die in zwei Collegien berath-schlagt, dem königlichen und dem fürstlichen. Im königlichenführt der Primas, im fürstlichen der Herzog von Nassau dieGeschäftkleitung. Ein überaus wichtiger Punct diese» Bunde»war der, daß alle diejenigen vormaligen unmittelbaren Neichs-stände, deren Besitzungen innerhalb der Lande der Bundesgliedec,oder zwischen denselben lagen, der Souverainetät der Bundesglie-der, nach einer eigend» im Bundesvertrage festgesetzten Verthei-lung, unterworfen wurden, und also aufhörten, freie Regenten zuseyn, vielmehr in die Classe von Unterthanen nur mit den Vor-zügen von Standesherren herabstiegcn. Diese Veränderung ihrespolitischer, Standes traf die Fürsten von Lobkowitz, Dietrichstern,
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