so
Allgemeine Belehrungen über den Handel.
§. 25. Abzug, Rabatt, Refactie, Disconto.
Abzug. Rabatt, oder Refactie heißt der Nachlaß, der bei demVerkauf gewisser Waarenartikel im Großen vom Verkäufer bewilligt wird,um auf diese Weise dem Käufer ein« angemessene Vergütung für den Abgang,der etwa durch Bruch, ungleiche Verpackung oder unzureichendes Gewicht ent-steht, zukommen zu lassen. Diese Rabatt - Vergütungen der Kaufleute untereinander find fast auf jedem Handelsplätze anders, und sie haben noch verschie-dene andere Benennungen, als: Tara, Supcrtara, Gutgewicht»,s. w. Noch vor Berechnung der Tara findet ein solcher Abzug auf das ur-sprüngliche Brutto - Gewicht statt; dann kommt die Tara, oder die Vergä-tigung wegen des Gewichts der verschiedenen Verpackungen, der Sacke, Ki-sten, Fässer u. s. w., in denen die Waare gewogen wird, in.Berücksichtigung.Die wirkliche oder richtige Tara ist das Gewicht der Verpackung, die,von der Waare getrennt, allein gewogen wird. liebliche Tara heißt die-jenige, welche im Laufe der Zeit, auf gewisse Waarenartikel, im Handel ange-nommen ist. Die übereingekommene Tara ist die, welche bei einemGeschäft besonders verabredet wurde. Durchschnitt-Tara wird diejenigegenannt, welche für eine Waarenpartie im Durchschnitt ausgemittelt und an-genommen wird, indem man einige Collis richtig wiegt und hiernach die Larader übrigen feststellt. Super-Tara ist eine besondere oder außerordent-liche Vergätigung für das sich etwa ergebende Mehrgewicht der Waare, welchesdurch hinzugekommenen Staub, durch Anziehen von Feuchtigkeit.u. s. w. ent-standen sein kann. Was die Waare nach Abzug der Tara wiegt, heißt dasNetto-Gewicht. Disconto ist ebenfalls ein Rabatt im Waarenhan-del, und wird alsdann gegeben, wenn ein Kauf auf Zeit oder Credit geschlos-sen ist, und der Käufer früher Zahlung leistet, als der Termin ablief. Ererhalt dann eine Vergätigung, die gewöhnlich größer ist als die Zinsen, welchedieselbe Summe für die noch übrige Zeit tragen würde. Uebrigens steigtund fallt der Disconto auf Waaren eben so wie auf Wechsel.
Wenn einem Bankier ein Wechsel zum discontiren oder escomptiren an-geboten wird, so pflegt er für die Zeit, welche der Wechsel noch zu laufen hat,nebst Hinzurechnung der Respecttags die üblichen oder verabredeten Zinsen ab-zuziehen und dieser Abzug heißt dann ebenfalls Disconto.
tz. 26. Avis, Lviso, Advis, Advisbrief, Bericht.
Avis, Advis, Advisbrief oder ^vino, heißt insgemein jedeNachricht in Handelsangelegenheiten, die ein Kaufmann dem andern mittheilt.In genauerer Beziehung wird darunter verstanden: l) die Nachricht, welcheein Committent seinem Commissionair oder ein Verkäufer von Waaren demKäufer ertheilt, daß die an ihn adressirten Waaren abgegangen sind. Ebenso auch, wenn der Commissionair seinen Committenten vom Abgänge der be-stellten Waaren in Kenntniß setzt. 2) Die Anweisung des Committenten anden Commissionair, oder die des einen oder des andern an den Spediteur,wie er mit den an ihn gelangenden Waaren verfahren soll. 3) Die Nachricht,welche ein Wechselgeber oder Asfignant an Denjenigen gelangen laßt, der einenauf ihn ausgestellten Wechsel oder eine dergleichen Assignation bezahlen soll.
§. 27. Handelsgesellschaft. Commandite. Speculationsvereine.
Jede Vereinigung oder Corporation von Kaufleuten, bei welcher zwarjeder Einzelne mit seinem eigenen Capitale und für sein eigenes Risico Han-