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Erster Band.
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Allgemeine Belehrungen über den Handel.

oder steht die Cultur und Fabrikation noch auf einer so niedrigen Stufe wiein Rußland, so kann ein wohlberechnetes Prohibitivsystem bis zu eigentlicherErreichung des national-ökonomischen Zweckes gesteigert, wo nicht absolutegute Wirkungen hervorbringen, doch wenigstens solche Vortheile entwickeln,welche die Nachtheile überwiegen. Nie wird dieses aber in einem kleinen,entweder nur zum Ackerbau oder zur Fabrikation und dem Handel geeignetenStaate der Fall sein, ausgenommen, er befinde sich in einer solchen Lage, daßer der falschen Handelspolitik aller ihn umgebenden Nachbarn folgen müsse,um sich nicht selbst aufzuopfern. Deßhalb- konnte auch in den vielen kleinendeutschen Staaten kein Prohibitivsystem bestehen, sondern ein jedes Landmußte seine Erzeugnisse an das andere absetzen können, wenn sie sich nicht ge-genseitig zu Grunde richten wollten.

Noch besteht zwar das Prohibitivsystem in mehreren europäischen Staa-ten, und je später es ergriffen wurde, desto mehr wird es fortdauernd gestei-gert, wie Rußland und Polen in der jüngsten Zeit beweisen. Allein es ist zuvermuthe», daß in derselben Art, von denselben Punkten aus, wo dessen Fä-den immer fester über einander gewunden wurden, sie sich auch nach und nachwieder aufwickeln werden. Frankreich, die Ohnmacht seines Großhandelsfühlend, denkt an die Belebung seines durch Verbote niedergedrückten Transito-handels, und beschäftigt sich mit Errichtung oder Verbesserung von Canalenund Flußschissfahrt, da seine guten, mit keinen Abgaben behafteten Commer-cialstraßen die Handelslebhaftigkeit ohnehin unterstützen, sobald der Transitmehr entfesselt wird. Zwar war das im Jahre 182s den Kammern vorgelegteDouanengesetz nichts weniger als im liberalen Geiste abgefaßt, denn es hattegrößtentheils den Zweck, die Handelsartikel Indiens, mit Ausschluß fremderFlaggen, Frankreich zuzuführen. Es erschwerte durch ungeheure Auflagendie fremde Schifffahrt, enthielt mehrere absolute Verbote und steigerte so denHang zum Schleichhandel, ohne dem französischen Verkehr eine größere Aus-dehnung zu geben. Es wird daher gegen die falsche ministerielle Ansicht dieöffentliche Stimme auch immer lauter, wie sehr Frankreich im äußern Handelgegen England, Amerika, die Niederlande und andere mehr zurücksteht, da esim Ganzen jährlich noch nicht halb so viel ausführt, als England bei derHalste der Bevölkerung. Es wird immer mehr dort ausgesprochen, wie mandem Ackerbau eine Art Monopol zu sichern sucht und dagegen die Manufaktu-risten und Handelsleute, als die wichtigsten Consumenten aus dem Auge ver-liert, ja wie man bisher nicht einmal wußte, welche Vortheile die französischenSchiffe vor den englischen hatten, da ihnen keine ostindische Compagnie dieHäfen vorschrieb, welche sie besuchen durften. Wird sich Frankreich erstmehr dem Grundsätze der Handelsfreiheit nähern, dann wird auch hoffentlichdas Prohibitivsystem noch in anderen Staaten verschwinden, zumal da manimmer mehr zu der Ueberzeugung gelangt, daß die Staatskassen durch dasselbenicht mehr so viel gewinnen können wie ehemals.

tz. 53. Ein- und Ausfuhrverbote.

Ein- und Ausfuhrverbote oder die Verordnungen, wonach ge-wisse Waaren nicht in das Land und gewisse inländische nicht aus dem Landegelassen werden sollen, machen einen wichtigen Theil des Mercantil- undProhibitivsystems aus. Man halt die Einfuhrverbote für Vortheilhaft,wenn die Einwohner dadurch bewogen werden, die verbotenen Waaren selbst