112
Allgemeine Belehrungen über den Handel.
selben zu begünstige», da die Erzeugung der rohen Produkte durch das Aus-fuhrverbot gelahmt und vermindert wird, und deßhalb die Preise im Landeoft weit höher steigen, als dieses bei der größeren Produktion für den Absatzins Ausland geschehen sein würde; zumal wenn es bekannt ist, daß die Nach-barstaaten Repressalien gebrauchen und ebenfalls die Ausfuhr roher Produktenicht gestatten. Der Producent weiß alsdann, daß der Fabrikant und Manu-fakturist sie nirgend anders beziehen kann und sie für jeden Preis kaufen muß.So war sonst der Preis der Wolle in Sachsen bei freier Ausfuhr selten höherals in Preußen, wo sie verboten war. Dabei aber gediehen die Tuchfabrikenim ersteren Lande besser als im letzteren. Dasselbe war in England der Fall,wo während der Regierung der Königinn Elisabeth, als die Wolleausfuhr freiwar, die Wollenmanufakturen in weit bedeutenderem Flore standen, als nach-her seit dem 1550 erlassenen Ausfuhrverbote. Eben so hat es sich auch erge-ben, daß seit IS25, wo die Wollausfuhr wieder frei gegeben wurde, die eng-lischen Wollenwaaren-Fabriken durchaus nichts eingebüßt haben, zumal dadie inländische Wolle nicht von der Güte ist. um feinere Tücher daraus ver-fertigen zu können Um so mehr war die Maßregel zu tadeln, daß 1819 derEinfuhrzoll bis zu 55 Schilling ;17 Thlr. 1S Sgr. Preußisch) für den Centnererhöht wurde, der jedoch seit dem S. Juli 1825 wieder auf 9^/T 4 6. (2 Thlr.24 Sgr. 4 Pf. Preuß.) ermäßigt worden ist. Zu allen Zeiten wird die Mei-nung, daß Ein- und Ausfuhrverbote ersprießlich seien, bloß durch die be-schrankte Einsicht unlerhalten, welche einzig auf die nächsten Wirkungen ge-richtet ist, die aber die entfernteren so wie den Zusammenhang des Ganzennicht zu fassen vermag.
§. 54. Handelsbilanz.
-Handelsbilanz oder Handelsgleichgewicht nennt man dasehemals mehr als jetzt für sehr wichtig gehaltene Ergebniß der Vergleichungdes Gesammtwerthes der Ein - und Ausfuhr eines Landes oder Staates wäh-rend eines Jahres oder sonst einer gewissen Periode. Hiernach wird der Han-del als günstig oder vortheilhaft betrachtet, wenn der Werth der Ausfuhr dender Einfuhr übersteigt, ungünstig aber wenn das Gegentheil stattfindet. Daman nach dem Mercantilsystem (s. §. 50. dieser Abth.) den Grundsatz ange-nommen hatte, edle Metalle machten allein den Nationalreichthum aus. Das-jenige aber, was mehr aus - als eingeführt würde, mit baarem Gelde bezahltwerden müßte, hierdurch also der Reichthum des Landes vermehrt würde, sosuchte jeder Staat die möglichst vortheilhaftestc Handelsbilanz zu erlangen,wodurch die meisten Handelsbeschränkungen veranlaßt wurden, die seit denletzten Jahrhunderten den Verkehr der handeltreibenden Völker so sehr störten.Nachdem man sich aber überzeugt hat, daß Gold und Silber eben so gutWaare sind, als Kaffee und Zucker, so hat man auch eingesehen, daß es nichtausdrücklich erforderlich ist, die Einfuhr edler Metalle zu begünstigen undihre Ausfuhr zu hindern.
Die Mittel, deren man sich bedient, um die Handelsbilanz eines Landeszu ergründen, sind gewöhnlich die Aollrcgister und der Wechselkurs.Beide sind aber sehr trüglich. In den Aollregistern werden die Waaren nienach ihrem eigentlichen Werthe, sondern nach den Tarifsätzen, die von denwirklichen Waarenprcisen oft bedeutend abweichen, oder nach den Angaben derKaufleute aufgeführt. Besteht nun in einem Lande, wie z. B. in England,