Band 
Erster Band.
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Allgemeine Belehrungen über den Handel.

die Einrichtung, daß die meisten Einfuhrartikel sehr hohen Abgaben unterlie-gen, und für die Ausfuhr Stückzölle und Prämien bewilligt sind, so laßt essich natürtlich denken, daß die Einfuhrartikel so gering, die Ausfuhrartikelhingegen so hoch, als möglich angegeben werden. Ferner werden die auszu-führenden Waaren nur zu dem Preise angeschlagen, den sie vor ihrer Versen-dung haben, und werden dabei die Versendungs- und andere Kosten nicht mitin Rechnung gebracht, die noch hinzu kommen, bis sie an den Ort ihrer Be-stimmung gelangen; dagegen wird der Werth der Einfuhrartikel so angenom-men, wie er sich nach der wirklichen Einfuhr mit Zuschlag der Fracht-, Ver-sicherungskosten u, s, w, nebst dem dabei zu machenden Gewinne heraus stellt.Ob das Schiff, in welchem die Waaren eingeführt sind, dem Lande selbst zu-gehört, mithin die Fracht im Lande bleibt, und ob die Assecuran; am Absen-dungs - oder am Empfangsorte bestellt ist, kommt nicht dabei in Betracht.Dann muß berücksichtigt werden, daß auch oft der Gewinn, den die ausgeführ-ten Waaren gebracht haben, der Einfuhr mit zugerechnet wird, was imGrunde ganz falsch ist. Nehme man z, B an, von Stettin gehe ein Schiffmit einer Ladung Leinwand, die 16,020 Thlr. an Werth betrage, nach Neu-york in den vereinigten Staaten, wo die Waare netto mit 12,200 Dollarsbezahlt würde, wofür das Schiff amerikanische Produkte als Rückfracht brachte,so würden, Fracht, Versicherungs- und sonstige Kosten ungerechnet, für 17,263Thlr. 12 Sgr. Waaren eingeführt. Obschon die Einfuhr aber 1263 Thlr.10 Sgr, mehr betragt, als die Ausfuhr, so ist deßwegen doch kein Pfennigmehr als 18,000 Thlr. aus dem Lande gegangen. Die Einfuhr wird sich abernoch höher steigern, wenn das Schiff in Nordamerika z. B. Mehl ladet, wo-von das Faß 12 Dollars kostet, die Ladung dann nach Cadir bringt, und dortdas Faß mit 14 Dollars bezahlt wird. Werden hier für die gelösten18,822 Dollars spanische Weine an Bord genommen und nach Stettin zurück-gebracht, so erhalt dieses einen Einfuhrwerth von 24,123 Thlr. 12 Sgr. für16,222 Thlr. Ausfuhrwerth zurück. Bei jener Summe sind keine Trans-port- und sonstigen Kosten, noch der im Lande an den Weinen zu machendeGewinn in Anschlag gebracht, und dennoch betragt die Einfuhr 8103 Thlr.12 Sgr., mithin über die Hälfte mehr als die Ausfuhr. Das Land hat aber6842 Thlr. bei dieser Unternehmung gewonnen; denn, mochte von demersten Ausladungsorte Haares Geld oder Waare zurückgebracht werden, so be-trug der Einfuhrwerth immer nur 17,263 Thlr. 12 Sgr. Hierdurch beweistes sich, daß die irrigen Grundsätze über das Gleichgewicht des Handels aufganz schiefen Ansichten vom Handel selbst beruhen. Erwäge man nur, in-dem wir bei dem oben angeführten Beispiele stehen bleiben, es wäre für16,220 Thlr. Waare ausgeführt, und dagegen 17,263 Thlr. 10 Sgr. inContanten zurückgekommen, nun sollten aber für 24,103 Thlr. 12 Sgr. spa-nische Weine von Cadir aus eingeführt und dafür ebenfalls baare Zahlung ge-leistet werden: müßten dann nicht 6840 Thlr. mehr aus dem Lande gehen,als herein gekommen waren? und würde ein solcher Fall nicht als ein Verlustbetrachtet werden müssen, wenn man die Verringerung der edlen Metalle ineinem Lande als Abnahme seines Nationalreichthums gelten lassen will?

Es herrscht aber auch in den Jollregistern oft noch eine andere Unrichtig-keit, welche darin besteht, daß bei der Einfuhr wie bei der Ausfuhr nicht mitBestimmtheit angegeben ist, von wo die erste eigentlich kam, und wohin die