Band 
Erster Band.
Seite
217
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Von den Anstalten und Verfügungen rc. 217

u.an, daß sie Banks-Credit haben, und vergüten sie färben Vorschußjährlich 5 K.

Obwohl Erleichterung der Zahlungen der eigentliche Zweck der Giroban-ken ist, so können sie dennoch auch mit einem Theils des Bankfonds Geschäftemachen, weil immer große Summen, obgleich unter wechselnden Eigenthü-mern, in der Bank liegen, und es nicht zu erwarten steht, daß der größereTheil des Fonds haar abgefordert werde Indeß dürfen auch die Geschäfteder Girobanken keiner Gefahr unterliegen, und müssen innerhalb solcher Gren-zen gehalten werden, daß immer ein angemessener Theil des Fonds zu Baar-zrhlungen vorhanden ist. Die Girobanken nehmen wegen der vielerlei cursi-renben Geldmünzen, so wie auch wegen der zuweilen vorkommenden Münz-veranderungen einen unveränderlichen Maßstab zur Geldberechnung an; daherkommt es denn auch, daß das sogenannte Bankgeld meistens in einem hö-heren Preise steht, als das Courantgeld. Den höheren Preis des ersterennennt man das Bankagio. So rechnete die Berliner Bank früher nach Banco-Pfunden, von welchen lvß Pfund oder Thaler auf die Mark f. kamen. Esstand also das Bankgeld gegen Courant mit 3Ij Agio. Seit ISIS aber rech-net sie nur nach Courant - Thalern und Silbergroschen, oder nach Goldthalern,den Friedrichsd'or zu L und den Ducaten zu 2^ Thlr.

So wie die Girobanken in Hinsicht ihres Zweckes von den Aettelbankenverschieden sind, so unterscheiden sich auch ihre Verfassungen. Die Theilneh-mer einer Girobank bilden eine geschlossene Gesellschaft, in welcher Gewinnund Verlust von allen Mitgliedern getragen werden, wahrend bei den Zettel-banken die Actionairs und Banknoten-Besitzer ein ganz verschiedenes In-teresse haben.

Leihbanken sind diejenigen, bei welchen man gegen sichere Unterpfän-der, deren Werth nicht bedeutend steigt oder fällt, Geld auf eine bestimmteZeit gegen billige Interessen erhalten kann. Ueber das eingelegte Pfand er-hält der Eigenthümer eine Bescheinigung, worin sein Name, der Pfand-Gegenstand, dessen geschätzter Werth, die darauf geliehene Summe, die dafürzu entrichtenden Zinsen, der Tag der Aufgabe und die Zeit angegeben ist,bis wohin das Pfand wieder eingelös't, oder der Darlehnstermin erneuertwerden muß. Eine solche Bescheinigung heißt der Pfandschein. Erfolgtdie Einlösung oder Erneuerung nicht, so wird das Pfand öffentlich meistbie-tend verkauft/die Bank macht sich aus dem Erlöse für ihre Forderungen be-zahlt, und der etwaige Ueberschuß wird hinterlegt, damit ihn der Entlehn»bei Ablieferung des Pfandscheins in Empfang nehme.

' Depositenbanken endlich sind solche, bei denen vorräthige Geldersicher niedergelegt werden können, für die man ebenfalls Zinsen erhält. Ueberjede eingelegte Summe ertheilt die Depositenbank einen Schein, welcher

'1 Der Hauptzweck der Girobanken kann einigermaßen durch das soge-nannte Scontriren oder Uebcrweisen erreicht werden, welches darinbesteht, daß die Kaufleute eines Ortes, welche gegenseitig zu zahlen und zufordern haben, zusammentreten, um durch Ausgleichung ihrer Schulden undForderungen die Baarzahlung möglicherweise zu erleichtern. — Diese Abrech-nung von zwei Personen, hinsichtlich ihrer betreffenden Schulden und Forde-rungen, wird Compcnsation genannt.

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