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Erster Band.
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230
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230 Barbe. — Bestand.

es besitzen, Schutz vor den Räubereien der Kreuzer der Barbaresken-Staatengewahrt.

Barbe heißt 1) ein kleines Lastschiff von 280 Tonnen, mit 3 Masten. 2!Ein kleines Lastschiff ohne Mastkorb, zum Anfahren und Ausladen an größereSchiffe in seichten Gewässern. 3) Jedes kleine Schiff ohne Mast. In Bremenheißen sie Barst, und der Eigenthümer eines solchen Barstmeister.

Baretkram , auch Bonneterie, der Handel mit Artikeln, die zur Kopfbe-deckung gehören.

Baril, ein italienisches Flusfigkeitsmaß; ungefähr 30 preuß. Quart.

Barken, kleine Ruderschiffe mit Segeln, zum Transport von Waaren undGütern, auf dem mittelländischen Meere und auf großen Flüssen.

Barocco, sagt man von Perlen, die nicht rund, sondern eckig sind.

Barre heißt ein langes, dickes gegossenes Stück Gold oder Silber.

Barrieren heißen die Schlagbäume oder Schranken an den Zollhäusern.

Bastardwechsel, werden die unförmlichen Wechsel und auch die bloßenScheine oder Empfangsbestätigungsbriese über dargeliehene Summen genannt.

Bausch und Bogen, im Ganzen; im Bauschund Bogen verkaufen, heißteine Waare in ganzen Partien von vermischten Artikeln, ohne Rücksicht aufden Preis jedes einzelnen Artikels, oder auf das Gewicht verkaufen.

Bavel, Bovel, Ausschllßwaare, schlechte, ungangbare Waare, besondersvon Modeartikeln, welche nichr mehr gesucht werden.

Bedeckung eines Wechsels heißt die Rimesse, mit welcher der auf einenAndern gezogene Wechsel demselben vor der Zeit vergütet wird.

Befrachten, ein Schiff, einen Wagen befrachten, mit Frachtgütern ver-sehen. Der Befrachter, derjenige, welcher einem Fuhrmanns oder SchifferWaaren zur Beförderung überzieht.

Begeben, Wechsel zu Geld machen, verkaufen, eine Münzsorte veräußern.

Begehrt, eine Waare ist begehrt, wenn starke Nachfrage darnach ist.

Begleitschein, der dem Frachtführer vom Grenz - Zollamte ertheilte Scheinüber den Waaren - Befund.

Beheben, in Empfang nehmen.

Beilast, werden diejenigen Waaren und Effekte» genannt, welche dieSchiffsdiener für sich selbst mitnehmen dürfen.

Beilbrief, Beylbrief, Bylbrief, das von dem Schiffsbaumeister ausge-stellte und von der Obrigkeit beglaubigte Document, welches die Nationalitäteines Schiffes, dessen Lästigkeit u. s. w. beurkundet.

Bergen heißt das Retten der Schiffe und Schiffsbehör aus Seegefahr.Bergegut, die auf solche Weise in Sicherheit gebrachten (geborgenen) Güterund Waaren. Bergelohn oder Bergegeld, die dafür zu leistende Bergüti-gung an die Rettenden.

Besanmast heißt der hinterste Mast eines Schiffes mit 3 Masten.

Beschlagnahme, s. Embargo.

Besteder, I) die Schiffsbaumeister in den Seestädten, denen die Sorge ob-liegt, daß die Schiffe auf den Stapel gelegt werden; 2) die Rheder, welcheSchiffe auf ihre Kosten bauen lassen.

Bestand, das Vorhandene, das Vorgefundene, der Cassa-Bestand, derWaaren-Bestand.