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— Commerz.
tArroAraiMunr, eine also begründete Buchschulb, eine einfache Waaren - oderWechselschuld. Der Schuldschein oder die Handschrift.
<7r>c«- ungefähr, beiläufig^
Circuliren, in Umlauf sein, umlaufen. Cirkulation, der Umlauf, Umsatz.Circulations-BarMi werden auch die Zettel- oder Notenbanken genannt.Cirkular, <Ä>cvicr?S, ein Kreis- oder Umla-fsschreiben, wodurch ein Er-eigniß zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird, besonders das Bekannt-machungsschreiben der Errichtung einer Handlung.
Orto, sogleich', auf der Stelle. Or'trHe, sehr geschwind.
Civil, billig. Ein civiler Preis, ein billiger Preis.
Clariren, den Schiffszoll entrichten, die Waaren verzollen. Clarirungs-Manifest, das Verzeichnis aller zu verzollenden Waaren, die ein Schiff ge-laden hat, nebst Angabe ihres Gewichts oder Maßes, Zeichen und Nummernder Stücke, der dafür bedungenen Fracht, so wie der Namen der Absender undEmpfänger. Clarirungs- Scheine , die über den entrichteten Schiffszoll vondem Zollamte ausgestellten Bestätigungsscheine.
Cognition, die Rechtscrkenntniß des Richters in Wechselfallen.
Collatiomren, vergleichen, die Richtigkeit einer Rechnung mit den Hand-lungsbüchern, auch die Handlungsbücher unter sich vergleichen. Die Abschrifteiner Urkunde mit dem Original vergleichen, heißt: sie collatiomren. Im Buch-handel die Bogenzahl eines Buches untersuchen, ob nichts fehlt, heißt dasBuch collatiomren. Collatiomrt, verglichen, durchgesehen und richtig befun-den. Das Buch, die Rechnung ist collatiomrt.
Collectiv-Handlungen, Gesellschaftshandlungen, wozu sich mehrere In-teressenten vereinigen.
Collegium, die Versammlung. Commerz-Collegium, die Handelsver-sammlung, um über gemeinsame Unternehmungen zu Nutz und Förderung desHandels zu berathschlagen.
Collidiren, zusammenstoßen, unangenehm zusammentreffen. Collifion,die Uebetwerfung, die Uneinigkeit. In Collision kommen, sich auf eine un-angenehme Art berühren.
tlvkko, ein Pack, Ballen, oder Faß Waare. <7c>W, die Mehrzahl.
Colonien , die Niederlassungen der Europäer in fremden Welttheilen. Co-lonialhandel, der Verkehr mit solchen Niederlassungen, so wie der Handelderselben unter sich. Colonialwaaren , die aus solchen Niederlassungen bezo-genen Waaren und Erzeugnisse.
Columne oder Colonne, die durch senkrecht gezogene Linien gebildetenAbtheilungen in den Handlungsbächern. Z. B. Thalercolumne, Groschen-columne.
ssoinniltTiciito, Koorote cn lsommcrnMe, eine Beguemlichkeits-Gesell-schaft, wenn Jemand zu einem Geschäfte ein Capital als Gesellschafter ein-legt, ohne sich dabei zu verwenden. 2) Eine an einem andern Orte errichteteFilial- oder Nebenhandlung.
Commerz, der Handel. Commerz-Allianz, die Handelsvcreinigung,Commerz-Traktat, der Handelsvertrag. Commerz - Collegium , die Ver-sammlung und Berathschlagung über Handelsangelegenheiten.ck'Mtrexöt, s. Zwischenhandel. Commerzien-Räthe, 1) die von der Re-gierung ihrer Einsichten oder Verdienste wegen zur Untersuchung und Vera-