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Concipiren. — Consolidiren.
Concipiren, entwerfen, aufsetzen, Concept, der Entwurf, der Aufsatz.Concipist, der Entwerfer, Verfasser schriftlicher Aufsätze.
Concurriren, Concurrenz, der Zusammenfluß von Käufern und Verkäu-fern. Concurs , die Erklärung eines Schuldners vor Gericht, daß er außerStande sei, seine Gläubiger zu befriedigen. Eine solche schriftliche ErklärungMit Angabe der Ursachen des Zahlungsunvermögens, und Abtretung der Gü-ter (Oessio tionoruui) an die Gläubiger, heißt den Concurs einreichen, an-sagen, Crida machen. Das in die Hände des Gerichts übergebene vorräthigeVermögen des Schuldners, wovon die Gläubiger befriedigt werden sollen,heißt das Concursvermögen, die Concursmasse; die gerichtlichen Verhandlun-gen zwischen der Concurs - Instanz und den Creditoren der Masse, ist der Con-curs-Proceß. Die gerichtliche, in die öffentlichen Blatter eingerückte und vordem Gerichtsgebäude angeschlagene Vorladung der Gläubiger, ist das Con-curs - Edikt. . .
Condemnations-Acte, Document, welches dem Käufer eines als gutePrise verkauften Schiffes ertheilt wird, und die Stelle des Beilbriefes vertritt.
Conditioniren , bedingen, ausbedingen. Angestellt sein (als Handlungs-gehälfe). Condition, 1) die Bedingung. Eine Waare mit Kondition ver-kaufen, sie unter irgend einer Bedingung verkaufen. Die Anstellung. Erhat eine gute Condition. Zi Die Beschaffenheit, der Zustand. Die conditio-nirte, bedingte, Acceptation eines Wechsels. Die Waare ist schlecht conditio-nirt, beschaffe». Gut conditionirte Fracht ist solche, welche bei dem Trans-port nicht die geringste Beschädigung erlitten hat.
Confiscation, die Wegnahme verbotener oder nicht richtig angegebenerWaaren, um den Zoll darauf herab zu drücken, wie auch der nicht verzolltenoder nicht versteuerten, welche dem Fiscus, d. h. der Staatskasse, anheimfallen.
Conform, gleichlautend, gleichförmig.
Conjunctur. Besondere Handelsvorfälle, wodurch eine große Nachfrage nachGeld und Waaren entsteht, oder eine bedeutende Stockung in den Geschäfteneintritt, werden Conjuncturen genannt.
Connoissement, Connoffament, der Seefrachtbrief, der Schiffs-Verla-dungsschein. Eine von dem Schiffer über die zur Weiterbeförderung erhalte-nen Güter ausgestellte Urkunde, worin er bekennt, die einzeln in derselben an-geführte Anzahl Waaren in Ballen, Kisten, Fässern rc., nicht nur richtig em-pfangen zu haben, sondern auch sicher und wohlbehalten an den Ort der Be-stimmung zu bringen.
Consentirung der Haferei, das Gesuch des Schiffers um Bewilligungund Berechnung des Seeschadenersatzes.
Conservatorm, diejenigen Männer in Italien, welche über die Rechte ihrerMitbürger wachen, so wie für die Richtigkeit der Maße und Gewichte zu sorgenhaben. Oonsermr, die Vereinigung mehrerer Kauffahrteischiffe, um gegenSeerauberein und andere Unfälle einander beizustehen.
Consigne , das Buch. worin die Fuhrleute die erhaltenen Frachtstücke undPatente einschreiben.
Consignirm, anweisen, übergeben, eine Waare consigniren, übergeben, oderzur Uebergabe anweisen. Consignatl'on, die Anweisung.
Consolidiren, decken, begründen. Consolidirte Schulden oder Fonds eines