Extrahiren. — Facrura.
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Ausfolgeschein, die schriftliche Anweisung eines Handelsmanns an den andern,gegen Vorzeigung desselben eine in Handen habende Waare rc. an Überbrin-ger abzuliefern, zu übergeben. ExtraditwN, die Aussolgung, Erfolglassung.
Extrahiren, ausziehen; eine Rechnung aus den Handlungsbüchern heraus-schreiben. Extrakt, der Auszug, daS Herausgeschriebene.
Extraordinair, ungewöhnlich Extraordinaire Zufälle, solche Zufälle,welche bei einer Unternehmung nicht vorausgesehen werden konnte».
sr und /. h oder k auf Preis - und Curszctteln bedeutet fein. kk oderss. fein fein, sehr fein. Ikh h . sss. superfein, äußerst fein. I?., s. auch ü.bedeutet Gulden, k«. kos. — Franken. Ison. so". — franko, auf Briefen,frei vom Postgelde, k» — k» — die Blatlseite. I?" r" — soll» reoto.k'o — soll» vor«», s. Folio.
Fabriciren, heißt das Verarbeiten der rohen Stoffe im Großen mittelstMaschinen oder mit Benutzung derselben.
Fabrik, Fabrique, 1) der Ort, wo Waaren überhaupt erzeugt, zugerich-tet odec verarbeitet werde», die Werkstätte. '2) Gemeinhin nennt man jedeUnternehmung im Großen, wo Waaren, von welcher Art sie auch sein mö-gen, in Menge erzeugt werden, Fabrik. - Z> Insbesondere versteht man unterFabrik eine Anstalt, in welcher bloß Erzeugnisse aus dem Mineralreiche, undzwar durch Feuer und Hammer verarbeitet und zubereitet werden; einGewerk: im Gegensatze von Manufaktur. Fabrikant, ist der Inhaber oderErrichtcr solcher Anstalten, überhaupt der Erzeuger, Verfertige!, Gewerk-herr. Fabrikation, Fabrikatur, die Verarbeitung roher Produkte zu brauch-baren Handelsartikeln, die Verfertigung, Waaren-Erzeugung. Fabrikate,sind die erzeugten Waaren.
Fachin, der Träger, Lastträger, der Auf- und Abläder der Waaren, be-sonders in Zollämtern, auch der mindeste Diener einer Handlung, der Haus-knecht.
Facit, das Gefundene, die gefundene Zahl einer Rechnungsaufgabe, derBetrag oder die Summe einer Rechnung.
Fatzoniren, modeln, formen, gestalten, bilden. Fahom'rt, gemodelt, mitBlumen oder andern Zeichnungen gearbeitet; daher fatzonirte Zeuge, fatzonirteBänder. Fahonirte Waaren, heißt man insbesondere solche Zeuge !k., inderen glatten Boden verschiedene, aus geradlinigen Umrissen (Bildungen, For-men) bestehende Blumen und Zeichnungen eingearbeitet oder eingewebt sind.
Faktor, I! der Geschäftsführer oder Vorsteher einer Handlung (Direktem;)im Namen und an der Stelle des Inhabers (Principais,; 2) der Vorstehereiner Fabrik, der Werkmeister, Gewcrkleiter; Z) der Commissionair einesHandelshauses oder einer Compagnie, welcher deren Geschäfte, besonders denEin - und Verkauf der Waaren besorgt. Faktorei, I > die Wohnung des Auf-sehers oder Geschäftsführers, der Ort, von wo aus derselbe seine Geschäftebesorgt; 2) eine Handelsniederlassung oder Errichtung einer Handlung an ei-nem von dem Wohnorte des Besitzers entfernten Platze, welche durch einenFaktor betrieben wird; S) die Comtoirs der europäischen, besonders englischenHandels - Compagnien in Ostindien; jede Waarenniederlage eines Handels-manns auf einem.fremden Platze. Factorki-Händel , der Ein- und Ver-kauf von Waaren > Wechseln >c. für Rechnung eines Dritten.
Faktura, die Waarenrechnung; jede Rechnung über an Jemand verkaufte