Band 
Erster Band.
Seite
254
JPEG-Download
 

254

Facturbuch. — /sticke/ussor.

ober für ihn eingekaufte Waaren, welche die Anzahl der Stücke, das Gewicht,die Gattung der Waare und den Preis genau verzeichnet enthalt, nach Um-stünden auch die beim Einkauf oder der Versendung gehabten Unkosten (Spe-sen) anführt. Facturistren, sacturiren , eine ringe - oder verkaufte Waaredem Handelsfreunde in Rechnung stellen.

Facturbuch, dasjenige, in welches die Fakturen eingetragen werden.

Fahrzoll oder Fuhrzoll heißt derjenige. der auf engen und gleichsam ge-sperrtenLand- und Wasserstraßen, theils nach der Zahl der Pferde oder der Grö-ße des Fahrzeuges, theils nach dem Werthe der Labung entrichtet werden muß.

Fallen, zu Grunde gehen, seine Zahlungen einstellen.

Fällig, verfallen, besonders bei Wechseln, zahlbar.

Falliren, seine Zahlungen nicht leisten können, seine Zahlungen einstellen,ohne deswegen ganz zu Grunde gegangen zu sein. Falliment, Fallissement,das Zahlungs-Unvermögen, die Einstellung der Zahlungen. Fallirt, wirdvon demjenigen Handelsmann gesagt, welcher außer Stande ist, seine einge-gangenen Zahlungs - Verbindlichkeiten halten zu können. Der Fallite, derZahlungs-Unfähige.

Falsarius, 1) ein Verfälscher, welcher die Unterschriften Anderer nachmacht,oder schriftliche Urkunden, Wechsel!k. verfälscht; 2) ein Betrüger, falscherBankerottirer rc. Falsum, l> die Verfälschung, der Betrug, die Unter-schrifts - Nachahmung; 2) der Abgang bei einer zu legenden Rechnung.

Falsche Wechsel heißen solche, die gleich von Anfang an falsch ausgestelltwurden; verfälschte aber die, welche während ihres Umlaufes betrügerischverändert find.

Fargot, ein kleiner Ballen Waare in den Niederlanden und Frankreich.

Faustpfand, bedeutet jene Art der Sicherstellung für erhaltene Waaren,Geld tc„ wenn man seinem Gläubiger irgend ein bewegliches Gut zur Deckungüberzieht, womit er bei nicht erfolgender Zahlung sich bezahlt machen kann.

Fautfracht, nennen die Schiffer die Vergütung, welche ihnen der Absendereiner Waare zu leisten schuldig ist, wenn er die bedungenen Frachtgüter nichtzur gehörigen Zeit an Bord des Schiffes bringen ließ, und der Schiffer ohnediese Güter abfahren mußte.

Faveur, der Credit, die gute Meinung, das Zutrauen im Handel, derVortheilhafte Stand, das Gesuch, und die dadurch bewirkte Preiserhöhungder Waaren, Wechsel, Aktien rc. sjn /avour, zu Gunsten, einen Wechseleil saveur trassiren, heißt, ihn zu Gunsten oder an die Ordre des Inhabersausstellen. Faveurtage heißen auch die Respekttage.

Feiern, müßig sein, keine Geschäfte machen.

Feilschen, nach dem Preise einer Waare fragen, um eine Waare !k. han-deln. Feilschest, feile Waare, zum Verkaufe bestimmte Waare.

Felucke, ein Ruderschiff ohne Verdeck, auf dem mittelländischen Meere ge-bräuchlich.

Ferman, Firman, 1) ein schriftlicher Befehl des türkischen Kaisers, einCabinetsschreiben in der Türkei. 2) Eine von indischen Fürsten den Auslän-dern ertheilte Erlaubniß, in ihren Staaten Handel treiben zu dürfen.

Fettwaaren, Talg, Thran, Oele.

killesussor, der Bärge. Fidejuviren, Bürgschaft leisten, für Jemand