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Fractwn. — Freibeuter.
2) der Lohn für die zur Fortschaffung und Übergabe an dem Orte der Bestim-mung, übernommenen Waaren und Güter; der Frachtlohn- Hat der Fracht-führer, der Fuhrmann oder Schiffer, welcher die Frachtgüter zur Überbrin-gung an den vorgeschriebenen Ort übernimmt, hinlängliche Kaufmannsgüter,um seinen Wagen oder sein Schiff vollständig damit zu beladen, so heißt die-ses volle Fracht; bleibt ihm noch Raum, um bedeutend mehr laden zu können,so nennt man dieses halbe Fracht- Eben so sagt man die ganze, die halbeFracht, d- i- den ganzen oder halben Frachtlohn bezahlen, bei Verlust derganzen oder halben Fracht lFrachtlohn). Frachtbrief, wird die schriftlicheAnweisung genannt, welche der Fuhrmann an denjenigen Handelsmann er-hält, welchem die Frachtgüter zugesendet werden. Seefrachtbrief, s- Con-noissement- Frachtamt, ist eine obrigkeitliche Behörde an manchen Orten,wohin unmittelbar alle das Frachtwesen betreffende Gegenstände kommenmüssen; dieses Amt übernimmt die Güter zur Versendung, überzieht die an-kommenden, zieht den Frachtlohn für die Fuhrleute ein, setzt die Frachtpreisefest und besorgt alle zur Güterversendung nothwendigen Geschäfte- Fracht-mäkler, heißen diejenigen Leute, welche den Fuhrleute» und Frachtführern ge-gen bestimmte Belohnungen Frachtgüter verschaffen. Frachtfahrerrecht, sinddie Gesetze, welche sich auf die Verhältnisse der Frachtfahrer, Versender undEmpfänger gründen und genau bestimmen, was einer dem andern zu leistenschuldig sei, und fordern könne.
Fraction, ein Bruch in der Rechnung. Nach der Fractwn heißt imDurchschnitt.
-k>ars, die Kosten, Unkosten und Auslagen, besonders in den französischenFacturen.
Fi-anco, frei. 7<>"«noo Spesen, in Frachtbriefen und Facturen, frei vonUnkosten; eine Waare krnnco verkaufen oder übersenden, sie frei von allenKosten oder Zahlungen übersenden ober verkaufen, jßrcrnoo costi, frei all-dort, bedeutet in Facturen und Preis-Couranten, daß man eine Waare, wo-bei dies steht, dem Käufer ganz stacht - und kostenfrei liefern wolle. ZVanooWagen, frei am Wagen, zeigt an, daß sich die von dem Käufer zu tragen-den Unkosten erst bei der Abfahrt des Fuhrmanns anfangen.
Frankiren, einen Brief, das Postporto am Absendungsorte bezahlen, unddaß dieses geschehen ist, mit krg-neo, frei oder kr. auf der Adresse bemerken.
Frequentiren, besuchen; die Messen oder Märkte frequentiren. Frequen-tanten , werden die Messen besuchenden Kaufleute genannt- Fregumte Messenund Märkte nennt man solche, wo viele Käufer und Verkäufer sich einfinden.
die Fracht, ingleichen die Miethe eines Schiffes. jllre'teur, derRheder eines Schiffes.
Freunde, Handelsfreunde, nennt der Handelsmann alle seine Kunden undCorrespondenten.
Freibeuter, werden die Seeräuber überhaupt, insbesondere aber die vonmanchen Mächten mit eigenen Schutzbriefen versehenen Seeräuber genannt.Freibriefe, vgl. Privilegien und Moratorium; Pässe und Passirzettel. Freivon Havarei oder Haferei, ist eine Klausel in Assecuranz - Briefen, durch welcheder Versicherer nur für den aus gänzlicher Verunglückung eines Schiffes ent-standenen Schaden, nicht aber für mindere Seeunfälle haftet. Freier Theil,wird derjenige Theil eines Handels-Gesellschafters genannt, welcher bemsel-