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Erster Band.
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Galeonen. — Geheimbuch.

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Galeonen/ in Spanien große Kriegsschiffe von so Kanonen und 1200 MannSchiffsvolk, welche nach Indien fahren, und die Kauffahrteischiffe convoyiren.Auch werben die zum Waarentransport dienenden Schiffe Galeonen oderGallionen genannt. Galliomsten, spanische Kaufleute, welche nach Ost-und Westindien, und besonders nach Mexico mit Galeonen Handel treiben.

Gallon, ein englisches Gemäß für trockene und flüssige Sachen. Das alteenglische Weingallon enthalt 2SI Kubikzoll, das alte engl. Biergallon hinge-gen 282 Kubikzoll. Das neueJmperial Gallon, welches allein das gebräuch-liche sein soll, 277,274 Kubikzoll.

Galonen, l> Tressen, Borten, bandartige Gewebe von Gold, Silber,Seide oder Wolle; im engern Sinne alle echten und unechten Ironischen Gold-unb Silbertrefsen zur Verbrämung von Kleidern, Kutschen, Pferdezeugen rc.

^ 2) Eine Art schmaler seidener und halbseidener Bänder, welche besonders zumEinfassen (Verbrämen, Galoniren) gebraucht und nach ihrer BeschaffenheitRoll - oder Pfunde, Loth - und Stäck-Galonen genannt werden. Galoniren,besetzen, mit Tressen verbrämen; galonirt, verbrämt, eingefaßt.

Gant, l> die öffentliche Versteigerung in eigends dazu bestimmten Orten;2> die öffentliche Versteigerung der Güter und Effecten eines Cridars an denMeistbietenden; S) die Abtretung des Vermögens eines Falliten an seine Gläu-biger, um sich durch Versteigerung des Vorhandenen bezahlt zu machen.Gantmann, 1) der in Concurs verfallene Handelsmann; 2) der Schuldnerüberhaupt. Gantmaffa, die Concursmafsa, f. d. Gantproceß, der Con-cursproceß. Gantrecht, l) die Gesetze über die öffentlich abzuhaltendenVersteigerungen; 2> das Recht, die obrigkeitliche Bewilligung, Versteigerun-gen abhalten zu dürfen. Gantrodel, Gantregtster, Gantbuch, das Ver-zeichniß der Waaren, welche in dem Ganthause versteigert werden. Gant-verkäufer, Gantmeister, der obrigkeitliche bestellte Versteigerer, der Ausru-fer der Waaren rc.

Garantie, bei Staatsanleihen, heißt die Sicherheit, welche der Staat fürdie richtige Bezahlung der Zinsen und für die Wiederbezahlung der gemachtenAnleihe bietet.

Gastgericht, Gastrecht, ein Handelsgericht in einigen Handelsstädten, wel-ches die Klagen und Beschwerden der Fremden gegen die Einheimischen, oderder Einheimischen gegen die Fremden zu untersuchen und zu entscheiden hat.

Geben, wird an manchen Orten, und von Vielen für Soll, Debet, ge-braucht; z. B. Johann Heil, hier, Geben. Geber, s. Debitor. Geber desWechsels wird auch der Rernittent genannt.

Geborgen, in Sicherheit gebracht. Geborgenes Gut, heißen in derSchiffssprache gestrandete und in Sicherheit gebrachte, oder von einem ver-unglückten Schiffe gerettete Waaren.

Gefalle, Handelsgefälle , sind alle die vom Handel dem Staate oder derObrigkeit zu entrichtenden Abgaben.

Gefragt, ist eine Waare, wenn häufiges Begehr danach ist, wenn sie zukaufen gesucht wird.

Gegenbeweis ist die Handlung, wodurch man den vom Gegentheil geführ-ten Beweis zu entkräften sucht. Wer den Gegenbeweis führt,,heißt Repro-ducent und derjenige, gegen welchen er gerichtet ist, Reproduct»

Geheimbuch heißt dasjenige Buch in Handlungen, welches von dem Hand-