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Gehen. — Gerbelut,
lungsbesttzer (Principal) über den Stand sowohl seines Handlungs - als Pri-vatvermögens eigenhändig geführt wird und dem Buchhalter nie zu Gesichtkommt.
Gehen, kommt in vielen Zusammensetzungen häufig im Handel vor. Ge-hende Fracht, werden die von einem Handelsplätze zu Wasser oder zu Landeabgehenden, so wie kommende Fracht, die ankommenden Frachtgüter genannt,ein - und ausgehende Waaren , nennt man sowohl die ein - und ausgeführ-ten Waaren eines Landes, als auch die ein- und verkauften Waaren einerHandlung, durchgehende Waaren, Transtto-Waaren sind jene, welche durchein Land geführt werden.
Geld , «NA-ent. Man theilt es:
L. In vollkommenes Geld; Münzen, welche geprägt sind.kj. In unvollkommenes Geld, und zwar: I) in Papiergeld, von Seiten derRegierung, oder von öffentlichen zu dessen Ausgabe bemächtigten Anstalten,Banken, in Umlauf gesetzt 2> In fingirtes Geld, allgemein angenom-mene, nicht wirklich bestehende Münzsorten, Rechnungs- oder Buchfüh-rungsmünzen. S> In Stellvertreter des Geldes der Handelsleute untersich, Wechsel rc.
Geldgeschäfte, Geldhandel, wird auch das Agiotiren genannt. AltesGeld wird an einigen Orten auch der 2t fl. Fuß, so wie neues Geld, das Cou-rant-Geld genannt. Geldkurs, ist der veränderliche Preis der Geldsortenunter einander. Geldpost heißt jede Summe Geldes, welche ausgegebenoder empfangen wird.
Geleiten, Geleite, I) die Sorge der Landesobrigkeit für die Sicherheit derReisenden; 2> die Sicherheitsbegleitung eines Schiffes, s. Escorte und Con-voi; s) Geleite, Geleitsgeld, die Abgabe, welche von dem convoyirten Schiffean die bewaffnete Schutzwache entrichtet wird, so wie auch die unter diesemNamen noch hin und wieder auf dem festen Lande bestehende Handelsabgabefür Instandhaltung der Straßen. Geleitsbrief, l) die obrigkeitliche, schrift-liche Vergünstigung, auf'der See convoyirt werden zu müssen, oder durch einGebiet ungehindert und sicher reisen zu können; 2) Anstandsbrief, s. Mora-torium.
Gemacht, im Handel, 11 für fingirt, ein gemachter Preis, ein gemachterKauf; 2) abgeschlossen, bedungen, ein gemachter Verkauf, ein gemachterHandel; gemachte Wechsel, sind solche Wechsel, welche bereits im Vorausvon einem Handelsmanne ausgestellt worden sind, um sie bei einem vorkom-menden Verkaufe bloß giriren zu dürfen.
Gemeingläubiger, t) die Concursglaubiger insgesammt, welche gemein-schaftliche Rechte auf das Vermögen des Schuldners haben; die unbedecktenGläubiger einer Concursmasse, welche meistens auch keine Schuldverschreibungdes Falliten in Händen haben, und in die letzten Klaffen der Masse kommen.Gemeinschuldner , ist der Cridar.
General, allgemein, überhaupt? General-Conto, eine Rechnung überalle in einer Handlung vorkommende Geschäfte, auch Capital-Conto, s. d.Generalwaaren-Conto, die Rechnung über alle ein - und verkauften Waaren.
Gerbelut, Refaktie, heißt der Abzug für die schadhaften Theile einer durchNasse oder anders nachtheilige Einflüsse beschädigten Waare.