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Erster Band.
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269
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Jncorrcnt. — Innung. 269

nung, lUreniin! aufnehme». Die Handelsleute dem Handelsstaade einver-leiben oder zugesellen, heißt sie incorporiren.

Jncorrent. incourant. nicht gangbar, incorrcnke Waaren, wenig gang-bare Waare.

Jndircct; eine indirecte Versendung, die Versendung einer Waare überNeben, oder Iwischenplätze; ein indirekter Handel, derjenige Handel, wenndie Waaren nicht von der Quelle, sondern von einem Marktplätze oder Kom-missionär bezogen werden i ein indirecter Briefwechsel, ein solcher, wo mansich stets einer Zwischen - oder Mittelsperson bedient, um die Briefe einanderzukommen zu lassen.

Jndossircn auch giriren. einen Wechsel Jemandem übertragen, d. h. ihmdie vollen Rechte des Besitzes und der Empfangnahme seines Werthes über-lassen, und diese Uebrrtragung auf der Rückseite des Wechsels bemerken (wo-her auch die Benennung ist!. Indossament . Jndosso, Indossaments , kn-«soeecmcnt sMehrzahl, Indossaments, Jndossi) heißt die Uebrrtragung desRechtes und der Besitznahme eines Wechsels, mit allen dazu erforderlichenVerbindlichkeiten, welche mit den Worte»! „für mich (zahlen Siel an dieOrdre (Verordnung, Verfügung! des Herrn Norbert Klein, (den>Werth (habe ich! an Waaren, baar, in Rechnung (empfangen!".

Jndult, >) die Gewährung einer Zahlungsfrist, die Nachsicht gegen denSchuldner; 2) der Anstands-Brief, das Moratorium <s. d.!. /nc/ulto, einZoll, den alle Waaren in Spanien zahlen müssen, welche auf aus Amerikazurückkommenden Schiffen eingeführt werden.

Industrie, der Gewerb - und Kunstfleiß, der Kraftaufwand zur Hervor-hringung nützlicher und brauchbarer Kunst - und Handelserzeugniffe. Indu-strie-Comptoir, «ine zur Förderung der Künste, Wissenschaften und Gewerbeerrichtete Anstalt.

Jncrigible, von ausstehenden Forderungen uneinbringlich für verloren zuachten.

Informationen einziehen oder einholen, heißt !m Handel, Nachrichtenüber den Vermögensstand, das öffentliche Zutrauen, die Geschäfte und denLharakrer eineS Handelsmanns zu erhalten suchen.

/n optima/orma, in bester Form Rechtens, ,'n/orma xrobante, in ge-setzlicher Form, mit allen Belegen und Beweisen versehen.

Jnfrcqucnt, unbesucht; ein infrequenter Platz, ein von Handelsleuten we-nig besuchter Platz z ein, infrequente Messe, eine von Käufern wenig besuchteMesse.

Inhaber, bei Wechseln der Vorzeiger, Präsentant, der Brief-Inhaber.

Inländischer Curs, l > der Preis der Münzen und Wechsel der Handels-plätze eines und desselben Landes, welcher, da gewöhnlich einerlei Münz- undWechselarten bestehen, unveränderlich ist; 2) der unveränderliche Curs einesPlatze- wird ebenfalls von Mehreren inländischer Curs genannt, z. B. Am-sterdam giebt auf Wien loo Thlr. llcci und empfängt dafür 143s' Thlr.VVr. vnrreut; hier ist loo Thlr. bsnoo der inländische Curs, da vorfal-lende Veränderungen nur auf die l4Z^ Thlr. äV Ot. Einfluß haben; der aus-ländische oder veränderliche (hier die I4Zs Thlr.) wird dann (wie oben) miteinem ' bezeichnet.

Innung, Gilde, Zunft, die mit obrigkeitlicher Bewilligung geschlossenen