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Erster Band.
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Inskriptionen. — Journalismen.

Vereine und Gesellschaften der Handwerker, Künstler und Gewerbsleute einerund derselben Klasse, zur Aufrechthaltung und Beobachtung der Ordnung undStandeSpflichten unter sich; den Verein der Handelsleute zu diesem Zweckenennt man Gremium, auch Handelsstand.

Inskriptionen, die auf Namen lautenden Staatsobligationen, weil sie undjede Besitzverändcrung in ein großes Buch eingetragen (inscribirt) werden.

Jnseriren, die Bekanntmachung einer Sache, z. B. einer Waarenversteige-rung, eines Eoncurses rc., durch Einrückung in öffentliche Blätter. Jnser-tionsgelmhren, die Zahlung für dieses Einrücken, die Einrückungsgebähren.«ok'clurn, Alle für Einen und Einer für Alle.

In solutum, an Zahlungsstatt, wofür aber validirt mehr gebräuchlich ist.

Insolvent, zahlungsunfähig. Insolvenz, die Zahlungsunfähigkeit.

Jntabuliren . eintragen. Jntabulation, die Vormerkung, auch die Ein-tragung in die Bank.

Jntercedl'ren, sich für Jemand verwenden.

Interdikt, Verbot. Eine mit Interdikt belegte, eine verbotene Waare.

Interessen, Capitals-Zinsen ts. Zinsen!. Jnteressirt bei einer Sache sein,dabei betheiligt sein, am Gewinn und Verlust Theil haben, oder auch nurAntheil an einer Sache nehmen- in sofern für den Antheilnehmer aus dem Ge-lingen oder Mißlingen derselben <z. B. in Betreff einer Forderung an den Un-ternehmer! Nachtheil oder Vortheil erwachsen kann.

Mterr'm, einstweilen. Interims-Rechnungen. Interims-Quittun-gen, sind solche Rechnungen und Quittungen, welche man ausfertigt, biseine Sache ganz entschieden ist, oder um die nach gesetzmäßiger Vorschrift ab-gefaßten nachzutragen. Interims-Wechsel , Bescheinigung desjenigen, derden Wechsel ausstellen will, daß er die Wechsel - Summe bereits erhalten habe,oder umgekehrt, daß derjenige, welcher den Wechsel nöthig hat, diesen erhieltund die Summe in bestimmter Frist zu entrichten habe.

/mterusurr'wm, der Abzug von baarer Bezahlung ober von einer Geld-summe, welche vor der bedungenen Zeit gezahlt wurde, auch die Jinseszinsen,der Zinswucher.

Jnterveniren, dazwischentreten, Schiedsmann werden. Interventionzu ehren kaußrrordentliche Acceptation), wenn der Trassat eines Wechsels die-sen nicht in seiner vollen Form findet und dennoch annimmt, oder wenn ihnder für den Fall der Noth Adressirte <s. Nvthadreffe! ober ein Dritter imWechsel nicht Genannter zu Ehren tFreundschaft oder Gunsten! des Ausstellersoder Inhabers acceptirt. Der Acceptant heißt alsdann Jntervmient. Auchder durch die Nothadresse dazu aufgeforderte Acceptant und Zahler wird vonVielen Fntervenient genannt.

Jnventiren, den Besitz aufnehmen, aufzeichnen, den sämmtlichen Vermö-gensstanb eines Handelsmanns an Waare», Wechseln, Geld, Gütern !c. ge-nau aufzeichnen. Inventarium, Inventur, die Aufzeichnung oder Aufnahmedes Besitzes eines Handelsmannes, besonders an Waaren.

Journalisircn, die GeschaftSposten aus den Hülfsbüchern und dem Memo-rial systematisch und regelmäßig ins Journal eintragen, welches man sonst auchCasus oder Partien formiren nannte. Journal, dasjenige der Hauptbüchereiner Handlung, worin alle vorkommende Geschäfte ordnungsmäßig nach derZeitsolge, wie sie gemacht und geschloffen wurden, genau und rein eingeschrie-