Mercantil. — Moratorium.
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Mercantil/den Handel betreffend, auch mercantilisch. Mercantil - Ge-richt, das Handelsgericht.
Meßbrief, das Document, aus welchem zu ersehen ist, wie viel dasSchiff, dem er zugehört, zu tragen vermag.
Messen, sind von Landesherren oder Obrigkeiten festgesetzte Zeitpunkte, zuwelchen sich an einem Orte Verkäufer aller Art mit Waaren einsinken, unddieselben während einer bestimmten Frist ungehindert verkaufen können. Meß-freiheit, nennt man die Bewilligung, wahrend der Messe an einem Orte un-gestört Handel treiben zu dürfen. Mcßgebräuche, heißen die üblichen Ge-brauche bei den Meßgeschäften, welche durch die Zeit an manchen Orten zuGesetzen geworden sind. Meßgüter, Waaren, die zum Verkaufe auf Messenbestimmt sind. Meßwechsel, solche Wechselbriefe, welche entweder von einerMesse bis wieder zu einer andern nächst künftigen ausgestellt werden, oder zurMeßzeit zahlbar sind. Meßrecht, l) die Bewilligung oder Befugniß einesOrtes, Messen abhalten zu dürfen. 2 ) Die gesetzliche Vorschrift, wie sichKäufer und Verkäufer bei ihren Geschäften gegenseitig zu benehmen haben,welches auch Meßordnung heißt.
Metall, die wirkliche klingende Münze, oder das wirkliche Metallgeld.
Meyerleinen, eine Gattung westphälischer Leinwand.
Afr'kke, pr. mitte, ein gewöhnlicher Handelsausbruck, von oder für Tau-send, z. B. beim Maklerlohn, Sensarie, im Wechielhandel, wird die Beloh-nung von 1000 Gulden !c. bedungen, und man zahlt gewöhnlich 1 pr.miUe »ss.
Minutirer, Minutist, der Kleinhändler, Krämer. Minuthandlung, eineKleinhandlung; utta ssfinuta verkaufen, im Einzelnen, Pfund-, Ellen-,Lothweise verkaufen.
Mitrheder, s. Rheber.
Mittelmast, Hauptmast, der in des Schiffes Mitte stehende große Mast.
Mittclpreis, der Durchschnittspreis.
Mobil, beweglich, was von einem Orte zum andern gebracht werden kann.Mobiliar-Vermögen, bewegliche Güter, fahrende Habe. Mobilien-Conto,die über alle besitzenden Geräthschaftcn, besonders über die zur Geschäftsbe-treibung nothwendigen Einrichtungsstücke, deren Zuwachs und Abnahme, ge-führte Rechnung.
Molo, ein Hafendamm, ein sich in das Wasser erstreckender, aus Grund-steinen gemauerter großer Damm, in welchem für die Schiffe ein geräumigerEingang angebracht ist, der mit Ketten geschloffen werden kann.
Monopol, der Alleinhandel, die landesherrliche, einem Kaufmanne, Ma-uufacturisten, Fabrikanten rc. ertheilte Freiheit, irgend einen Handel oder einGeschäft ausschließend betreiben, oder eine Waarengattung allein führen zudürfen. Monopolist, Mouo^otrer, franz., derjenige, welchem ein Monopo-lium ertheilt oder bewilligt wurde; der Alleinhändler, Alleinverkäufer.
Moratorium, auch Hrrlvus cvnlluctus, der Anstandsbrief, Geleitsbrief,Schutzbrief, eiserne Brief, ist die besondere Begünstigung von Seiten derObrigkeit, wodurch einem Schuldner, der durch unverschuldete Unfälle in gah-lungs-Verlegenheit gekommen ist, und sich über den aufrechten Stand seinesVermögens ausweisen kann, ein Aufschub (eine bestimmte Zahlungsfrist) be-willigt und zugestanden wird, bis zu deren Ablauf seine Gläubiger ihn nicht