280 Mortificiren. — Münzfuß.
gerichtlich verfolgen dürfen; jedoch muß ein solcher Schuldner beweisen können,daß er nach dem zu Endegehen dieser Frist auch wirklich im Stande ist, seineGläubiger richtig und voll zu bezahlen. Erstreckt sich das Moratorium aufden ganzen Schuldenzustand des Schuldners, so heißt es General-Morato-rium; betrifft es aber nur einzelne Schulbposten: Spccial-Moratorium.
Mortificiren , aufheben, vernichten, ungültig erklären. Mortification,die Tilgung einer bezahlten Schuld, die Vernichtung eines ausgestellten Schuld-scheins, Wechsels rc. Mortificationsschcin , der Tilgungsschein, ein Instru-ment, wodurch ein anderes im Augenblick nicht vorhandenes für getilgt oderfür ungültig erklärt wird.
Moscovade oder brauner Puder, der Rohzucker.
Mundiren, rein abschreiben, ins Reine bringen, ilkunckum, die reineAbschrift.
Münzen. Insofern sie i» einem Orte oder allgemein in Umlauf sind, undvon einer Hand in die andere gehen, also zum allgemeinen Werthmeffer imVerkehr dienen, nennen wir sie Landmünze iCourant-Geld). Münze über-haupt nennen wir die wirklich ausgeprägten Geldsorten im Gegensatze derRechnungs- und Buchführungsmünzen, welche die Handelsleute an vielen Or-ten nach einem Einverständnisse unter sich szur Erleichterung in ihren Geschäf-ten, in der Berechnung der Waaren-und Wechselpreise, und zur Bequem-lichkeit in der Buchführung) eingeführt und angenommen haben, daher dieAusdrücke: Wien führt Buch und Rechnung in sl. ä K0 kr. n 4 Pf., Ham-burg rechnet nach Mark !c., sogleich auf diese angenommenen Geldsorten hin-weisen. Die Münzen werden abgetheilt:
I. in Zahlungsmünzen, wirklich vorhandene Münzgattungen, welche wiederzerfallen:
a) in klingende Münzen;
Ir) in Papiergeld.
H. in Rechnungs - und Buchführungsmünzen , oder singirte, nicht wirklichbestende, sondern nur als bestehend angenommene Münzgattungen.
Geld und Münze werden bei der täglichen Anwendung für gleichbedeutend ge-braucht; Geld ist aber Alles, wodurch man Etwas an sich bringen und zu sei-nem Eigenthume machen (kaufen) kann; also: Münze, Papiergeld, StaatS-papiere, Wechsel, Actien rc. sind zusammen genommen Geld; Münze ist nurdas auS Metallstücken geprägte baare Geld, und die Rechnungsmünzen bildeneine Art Zwischenstufe oder einen Vereinigungspunkt zwischen beiden.
Münzftlß, ist das Gesetz des Staates, welches bestimmt, wie viel StückeGeld (Münze) aus einer gegebenen Menge edlen Metalles (Gold oder Silber)ausgeprägt werden müssen, und wie viel dabei Zusatz unedles Metall (Kup-fer) sein darf. Die vorhandene des edlen Metalles bei einer Münze nennenwir den Gehalt, daS Korn, die dazu verwendete Quantität unedles Metall,den Zusatz; beides zusammen das Schrot. Das in Deutschland größtentheiliangenommene Gewicht beim Ausprägen der Münze, ist die cölnische Mark.Obwohl man zwar so viele Münzfüße annehmen kann, als es Staaten giebt,da jeder Staat bei der Ausmünzung von eigenen Grundsätzen ausgeht, so sindfür Deutschland, als die wiffenswürdigsten, folgende anzunehmen:
1) der leipziger Münzfuß vom Jahre lkS(>, welcher im Jahre 1738 zum