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Erster Band.
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Rescriptions. — Rheder.

tungsrecht ausübt; ober wenn Schiffe von einer Seite weggenommen sind,dieses nun auch andererseits angeordnet wird.

Rescriptions, ein französisches Papiergeld, auch eine Anweisung zur Erhe-bung einer Geldsumme, die Ordre zur Auszahlung eines Geldbetrages.

Respect-, Respit-Tage, Nachflchtstage, Ehrentage, Discretionstage,Fristtage, Honortage, Respirotage, werden bei Wechseln diejenigen Tage ge-nannt, welche nach dem Verfalltage eines Wechsels anfangen, und bis nachderen Ablauf der Inhaber die Zahlung nicht fordern kann oder darf.

Respiro, die Zahlungsfrist, die bewilligte Zahlungszeit, die Nachsicht.Auf Respiro, auf längere Aahlungszeit verkaufen.

Retour, 1> die Zurückkunft eines Wechsels, wegen nicht erfolgter AnnahmeoderZahlung; 2> dieRetourrechnung, dieRechnung des Wechsel-Inhabers überalle wegen der Nichtannahms oder Nichtzahlung verursachte Unkosten. Re-lourspesen heißen die wegen der Protestirung eines auf einem entferntenPlatze ausgestellten Wechsels aufgelaufenen Kosten. Retourwechsel, Recam-bio, Ricambio, Rechange, Rückwechsel, Wieder- oder Gegenwechsel, ist je-ner Wechsel, welcher wegen der Nichtannahme oder Bezahlung eines auf ir-gend einen entfernten Platz gezogenen Wechsels von dem Inhaber oder Inter-venienten ls. d.) auf den Aussteller mit Einschluß aller durch die Protestirungverursachten Rücktasten abgegeben wird.

Retratte, Ritratta, der Rückwechsel. Retrahiren, zurückziehen, einenRückwechsel ausstellen.

Rebatkren, retrodatiren, zurücksetzen, die Zeit der Ausstellung in einemBriefe rc. früher angeben, als dieselbe wirklich geschehen ist. liotro äetko,der vorgenannte, vorhergenannte; nt retro, wie neben geschrieben steht.

Reukauf, Reugeld, heißt die Summe, welche Jemand giebt, um einengeschlossenen Kauf rückgängig zu machen, wenn er dabei seinen Vortheil nichtsieht.

Revalrren, sich erholen, besonders bei Wechseln sich für den Betrag einesnicht bezahlten Wechsels bei dem Aussteller oder vorgehenden Indossanten er-hole», zahlhaft machen.

Revers, Gegenverschreibung; Anerkennung, daß man eine aus Gefälligkeitgeleistete Handlung nicht als ein Recht ansehen will, welches man fordernkann; Angelöbniß für irgend eine Leistung, eine Gegenverbindlichkeit überneh-men zu wollen.

Revidiren, durchsehen, besonders Schriften und Rechnungen durchsehenund ihre Richtigkeit oder Fehler untersuchen. Revision, die nochmaligeDurchsicht, die Nachrechnung.

Rheder, Reeder, heißt der Schiffsherr oder Eigenthümer eines Schiffes,der Ausrüster eines Handels- oder Kauffahrteischiffes. Da der bedeutendeKostenaufwand einem Einzelnen zu beschwerlich fallen würde, so verbindensich gemeiniglich Mehrere zur Ausrüstung eines Schiffes auf gemeinschaftlicheGefahr und Kosten; eine solche Verbindung oder Vergesellschaftung heißt dannRhederei, Reederei. Die einzelnen Theilhaber heißen Mitrheder. DieRhede, Reede, ist jene Gegend vor einem Hafen, welche den Schiffen einenguten Ankergrund gewähr!, so daß sie hier vor aller Gefahr deß Windes solange ruhig und sicher vor Anker liegen können, bis sie entweder in den Ha-fen einlaufen, oder um ihre Reise fortzusetzen, wieder in See stechen.