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Erster Band.
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Comroir - Wissenschaft?

III. Die laufende Rechnung, der Conto - Corrent, der Rech-nungs-Auszug.

z. 10. Damit der Kaufmann seine Rechnungsverhältniffe zu seinenHandelsfreunden genau kenne und zu jeder Zeit im Augenblick wisse, wie ermit ihnen in Rechnung stehe, so halt er sich zu diesem Behuf ein besonderesBuch das Co nto - Corrent buch. I» diesem wird jedem Geschäftsfreundeeine Rechnung eröffnet, mit Bor - und Zunamen und Wohnort dessen, densie betrifft, überschrieben, und jedes Geschäft mit ihm, nach der Zeitfolge, wiees vorfiel, in gedrängter Kürze darin verzeichnet.

Das Conto-Correntbuch ist im höheren Handel, besonders im Banquier-geschäft, unumgänglich nothwendig. In Handlungen hingegen, wo bei we-nig ausgedehntem Verkehr, die Geschäfte unbedeutend sind, vertritt dasHauptbuch dessen Stelle.

§. II. Bei jeder dem Handelsfreunde zu eröffnenden Rechnung nimmtdie links liegende Blattseite des Buches das Hellet, Soll tin der Mehrzahl,wenn z. B. Geschäfte mit Compagniehandlungen gemacht werden: liebend,Sollen) oder die an ihn habenden Forderungen auf, wie sie nach und nachentstehen. Diese können bestehen: im 8uI<In (verbliebenen Rest) einer vor-hergegangenen Rechnung; in haaren Zahlungen, die entweder an ihn selbst,oder für seine Rechnung an einen Andern gemacht wurden; in Wechseln, dieer auf das Haus bezogen hat, oder die ihm selbst oder an einen Andern fürseine Rechnung Übermacht sind; in Einkäufen für ihn in Commission; in anihn verkauften Waaren; in Unkosten, die ihm zur Last fallen; kurz in allendenjenigen Posten, wofür er Schuldner geworden ist.

§. l ll. Auf der rechten Blattseite steht das Oi-eäit, Haben, das die-jenigen Posten enthalt, welche die Forderungen des 'Handelsfreundes (seinGuthaben) ausmachen. Diese können bestehen: in Uebertragung des 8uliloder frühern Rechnung, wenn der Freund bei Abschluß derselben zu gut hatte;in Einnahme von Geldern durch empfangene Zahlungen von ihm selbst, odervon Andern für seine Rechnung; in empfangenen, eingezogenen oder verhan-delten Wechseln; in Tratten, die das Haus auf ihn, oder für seine Rechnungauf Jemand gezogen hat; überhaupt in Allem, was man ihm schuldet.

§. l S. Eine solche Rechnung, in welcher die gegenseitigen Forderungen*und Schulden aufgeführt werden, heißt laufende Rechnung oder auchConto-Corrent, vom Italienischen 6»nto «»«-reute, weil sie in einemgewisse» Zeitraume fortläuft. Wird aus dem Conto-Corrcntbuche, oder indessen Ermangelung aus dem Hauptbuch? eine Rechnung ausgezogen, um siedemjenigen Freunde, den sie betrifft, abgeschlossen einzusenden, so wird die-ser reine Auszug ebenfalls Conto-Corrent, auch Rechnungs-Aus-zug ober Auszug der Rechnung genannt.

§. 14. Ein Rechnungsauszug ist, in Betreff der Rechnung selbst, ent-weder ganz einfach, oder es kommen auch Unkosten dabei vor, die noch besonders berechnet und hinzugefügt werden. Einfach ist er, wenn außer den ver-schiedenen Posten, die aus dem Conto-Correntbuche oder aus dem Haupt-buche herausgezogen wurden, nichts weiter mehr einzubringen ist als dieSumme, welche die Differenz zwischen Soll und Haben ausmacht und beidesgleichstellt Diese Differenz heißt 8-r!üo und wird auf neue Rechnung vor-