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Comtoir-Wissenschaft.
getragen. Solche einfache Rechnungen kommen bloß IM Waarenhandel undim Speditionsgeschäft vor; im Wechselgeschäft hingegen sind außer den Rech-nungsposten auch noch Zinsen, Provision, Maklergebühr und Briefporto zuberechnen. Hinsichtlich dieser Unkosten wird vor Eröffnung der Rechnung zwi-schen den Betheiligten das Nöthige schriftlich festgesetzt, und kann an dem deß-halb getroffenen Uebereinkommen. im Laufe der Rechnung nichts abgeändert,noch etwas dagegen eingewendet werden. Sollte eine Abänderung stattfinden,so kann sie, bei Fortsetzung der Geschäfte, nur nach dem völligen Abschlußeiner Rechnung geschehen.
I. Bestandtheile eines Conto-Corrents.
§. >5. Im Conto - Corrent kommt nicht immer wechselseitige Schuldvor. Hat ein Haus Vorschüsse geleistet, die bis zur Zeit der Ertheilung derRechnung ausstanden, ohne daß etwas darauf abgetragen wurde; so enthältdie Rechnung bloß dessen Forderung an den Handelsfreund, oder die Postenim Soll, sowohl an Capital als Unkosten. Sind hingegen Gelder von ihm ieingegangen, um ihm Zinsen dafür zu vergüten, so enthält die Rechnung die sSchuld, welche an ihn abzutragen ist, oder die Posten in Haben, von wel-chen bann die etwa zu berechnenden Unkosten abgehen. In beiden Fallen wirddie Rechnung, die ertheilt werden soll, auf einem einfachen Blatte aufgestellt,oder auf die zweite Blattseite des Briefes/ durch welchen man sie einsendet, .geschrieben. Besteht aber lwie es gewöhnlich der Fall ist> die Rechnung ausmehreren Posten im Soll und Haben zugleich, so ertheilt man sie auf ei-nem oder auf mehreren Quart- ober Folio-Bogen Papier, je nachdem dieZahl der aufzuführenden Posten es erfordert, besonders
§. ik>. Die Rechnung besteht: ' !
g) aus der Ueberschrift; ^
d) aus dem Inhalt;
e) aus dem unteren Theile.
§. 17. Die Ueberschrift enthält links gegen den Rand der Debet-Seitezu das Wort Debet oder Soll; gegen die Mitte zu und hinüber auf dierechte oder Credit-Seite folgt alsdann der Bor- und Zuname oder die Hau-ch delssirma dessen, dem die Rechnung ertheilt wird, und rechts in der Ecke machtdas Wort Oreäit oder Haben den Beschluß der Aufschrist. Damit diesein die Augen falle, schreibt man sie mit größerer Schrift als den Inhalt, undim deutschen Conto-Corrent mit lateinischen Buchstaben. Auch muß manhierbei, so wie überhaupt in der ganzen Rechnung eine gewisse symmetrischeOrdnung beobachten, und muß die Einrichtung getroffen werden, daß zwi-schen dem Worte Soll und dem Anfange des Namens, so wie zwischen demWohnorte und dem Worte Haben ein gleich großer Raum bleibt. Die Auf-stellung eines Conto - Corrent soll noch durch einige Formulare verdeutlichtwerden.
§.18. Der Inhalt besteht: i
n) Aus den Posten, welche die rohe Rechnung ausmachen, so wie sie ausdem Conto-Correntbuche ausgezogen wurden;
1,) aus denjenigen Posten, die nach gemachtem Auszuge noch besonders be- >rechnet und der Rechnung hinzugefügt werden: als Zinsen, Provision, Mak-lergebühr, Briefporto;