Band 
Erster Band.
Seite
519
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Comtoir- Wissenschaft.

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§. SS. Der Gebrauch dieser Tabellen ist folgender;

Gesetzt, es hätte ein unterm 8. Januar eingetragener Posten bis zum2S. August Zinsen zu tragen, und man wollte schnell die Anzahl Tage fürdiesen Zeitraum auffinden, so dürfte man nur, wenn das Jahr zu SSL Tagengerechnet würde, in der ersten Tabelle die erste, Januar überschriebeneSpalte bis zu 25 hinuntergehen, von hier aus aber quer über bis zu der,August überschriebene»Spalte, wo sich die Zahl 238 vorfindet. Von dieserZahl 8 abgezogen, bleiben 230; diese sind die Anzahl der Tage, wofür Zins zuentrichten ist. Soll die Anzahl der Tag« vom 19. März bis l. Septemberaufgefunden werden, so sucht man in der Spalte für Januar die Zahl ISund geht von dieser quer über bis zu der Spalte März. Hier findet sich dieZahl 78. Geht man von l in der Spalte Januar quer über bis zu derSpalte September, so trifft man in dieser auf die Zahl 244; hiervon 78 ab-gezogen, bleiben lSS. Für so viel Tage hat also ein am 10. März eingetra-gener Posten bis zum l September Zinsen zu tragen. Ist aber das lausendeJahr ein Schaltjahr, so muß man für den Februar, sobald dieser mit in dieBerechnung fallt, noch einen Tag hinzurechnen. Wird das Jahr zu sso Ta-gen angenommen, so bedient man sich zu Auffindung der Tage, für welcheZins gezahlt werden soll, der zweiten Tabelle; das Verfahren dabei ist dembei Anwendung der ersten Tabelle völlig gleich.

§. S4. Ware das Capital, für welches Zins entrichtet werden sollte,immer gleich und der Zinsfuß stets ein und derselbe, so würde keine weitereBerechnung als die der Tage nöthig sein, und man dürfte die Zahl derselbennur noch mit dem Zins multipliciren, um dessen Betrag zu erhalten. Dieseskann aber begreiflicher Weise nicht der Fall sein, und man muß daher immerfolgende Berechnung aufstellen:

Wie viel beträgt der Zins eines gegebenen Capitals in einer gewissen An-zahl von Tagen, wenn er in einem Jahre soviel Procente beträgt?

§. 3L. Wo man Zinsen nach preußischer Wahrung zu berechnen hat,da ist, das Jahr zu sso Tagen angenommen, die Berechnung sehr leicht undwenig umständlich, der Zinsfuß sei, welcher er wolle. Der preußische Thalerwird in sso Pfennige getheilt; diese Zahl ist mit jener der Tage also völliggleich, und kommt demnach von jedem H auf den Tag l Pfennig. Soll nunangegeben werden, wie viel Zinsen ein Capital von sso Thlr. zu S A in 124Tagen trage; so darf-man nur die Zahl der Tage mit 2l multipliciren unddas gefundene Product durch die Division in Thaler und Groschen verwandeln.21 X 124 — 2S04. Dividirt man diese Zahl durch 12, so erhalt man 217Groschen, denn 12 ; 2S04 — 217. Diese dividirt, so : 217 — 7 , mit 7Rest. Resultat 7 Thlr. 7 Sgr. Man kann aber obige Zahl auch gleichdurch sso dividiren, sso : 2S04 — 7, mit 84 Rest. 84 Pf. — 7 Sgr.

§. SS. Da aber nicht allenthalben »ach preußischer Wahrung gerechnetwirb, so muß man, um die einzelnen Zinsen zu erhalten, folgende Regelmerken:

Man multiplicire die Zeit mit dem Capitale, und theiledasProduct durch diejenigeSahl, welchem»» erhalt, wennman mit dem Zinsfüße die um zwei angehängte Nullenvergrößerte Zahl der Tage eines Jahres dividirt.

j. S7. Gewöhnlich kommen bei Zinsberechnungen im Handel nur solche