Comtoir-Wissenschaft. 523
Verfalltage, oder von sämmtlichen Posten am gemeinschaftlichen Verfalltageabrechnen.
u) Berechnung des mittleren Zahlungstermins, wenn die Capitalien undder Zinsfuß gleich sind.
§. 47. Wenn die Capitalien zu gleich großem Zinsfüße ausstehen und untereinander sich ebenfalls gleichen, so braucht man nur die verschiedenen Zeiten(Tage, Monate oder Jahre) zu addiren und die Summe durch die Zahl dereinzelnen Posten zu dividiren, um den mittleren Zahlungstermin zu finden.Es wäre Jemand z. B folgende 5 Posten auf die daneben stehenden Verfall-zeiten zu zahlen, schuldig.
800.Thlr.
in 6
Wochen
u
800 -
10
-
o.
800 -
1 3
-
r»
800 -
21
L.
800 - '
45
-
5 : 95—19 Wochen.
Die gemeinschaftliche Verfallzeit oder der mittlere Zahlungstermin dieser
5 Posten wäre also in 19 Wochen.
Angenommen, diese Capitalien würden wöchentlich mit a-A verzinst, sotrügen 800 Thlr. in 6 Wochen 5Z- Thlr. Zins
800 - - 10 - 6tz - -
800 - - 13 - lltz - -
600 - - 21 - 16tz - -
800 - - 45 - 40 - -
Zusammen 64A Thlr.
Alle 5 Posten zusammen genommen, betragen 4000 Thlr. Diese tra-gen zu ^ F wöchentlich 4A Thlr.
19 X Thlr. — 84-K Thlr.
Der gesammte Zinsenbetrag bleibt also immer derselbe, es werde jederPosten an seinem gewöhnlichen Verfalltage gezahlt oder die Zahlung sämmt-licher Posten erfolge am gemeinschaftlichen Verfalltage.
Sind die Posten hinsichtlich der Summen gleich, die Zahl derselben je-doch ungleich und ihre Verfallzelten fallen in arithmetischer Reihefolge, so läßtsich der mittlere Zahlungstermin ohne weitere Berechnung auffinden.
3. B. 7 Posten, jeder zu 300 Thlr., werden fällig: ^ in 2 Wochen,
6 in 3 Wochen, 6 in 4 Wochen, D in'5 Wochen, D in 6 Wochen, k* in 7und 6 in 8 Wochen, so darf man nur die mittelste dieser verschiedenen Ver-fallzeiten als die gemeinschaftliche annehmen, nämlich 5 Wochen, denn
2 3 4 5 -s- 6 7 8 ^ 35. 7 : 35 --- 5.
1i) Berechnung des mittleren Zahlungstermins verschiedener Verfallzei-ten ungleicher Capitalien bei einerlei Zinsfuß.
§. 48. Will man den mittleren Zahlungstermin ungleicher Capitalien,welche nach einerlei Zinsfuß verinteressirt, aber.zu verschiedenen Zeiten fälligwerden, berechnen, so geschieht'solches nach folgender Regel:
Man multiplicire die Capitalien mit der Zeit, für welche sie ausstehen,addire hierauf die Capitalien so wie die erhaltenen Products und dividire danndurch die Summe der ersteren die Summe der letzteren.