Band 
Erster Band.
Seite
524
JPEG-Download
 

524

Comtoir-Wissenschaft. '

Es habe Jemand z. B. folgende Posten zu bezahlen:

300 Thlr. in 4 Monat — 1200 Thlr. in 1 Monat500 -- - 6 - --- 3000 - - 1 -

. 400 - - 9 - ^ 3600 - - 1 -

700 - - 10 - ---- 7000 - - 1

19 LS Thlr. : 148 SS --- 7 Mon. 24 Tage

133

15

30

19 : 450 I 24. 38

70

76

Nach dem Grundsätze, dasjenige für ein Ganzes anzunehmen, was alsBruch über die Hälfte beträgt, wäre die gemeinschaftliche Verfallest diesersowohl in Hinsicht der Summen als der Verfallzeit verschiedenen Posten alsoin 7 .Monat 24 Tagen.

Das Verfahren bei der Berechnung, jedes Capital mit der Zeit, fürwelche es aussteht, zu multipliciren, rechtfertigt der unwiderlegbare Grund,daß ein mehrfaches Capital in der einfachen Zeit eben so viel Zinsen trägt,als ein einfaches Capital in der mehrfachen Zeit. Tragen 300 Thlr. in 4Monaten 6 Thlr. Zinsen, so kommen auf jeden Monat Thlr. Wird dasCapital noch drei Mal größer, so werden auch die Zinsen um so viel Malgrößer. Es ist also gleich viel, ob man die Zinsen eines Capitals von 300Thlr. für 4 Monat, oder die von 12oo Thlr. für 7 Monat berechnet.

Ist der Zinsfuß zu 6 K jährlich festgesetzt, so ist der monatliche ^ H.-

z X 4

zx 6 ^

-z- x 9 ^

z x 10 ----

6

!5

18

35

19 X

14 06

Zusammen 74 Thlr.

Die Zinsen bleiben sich demnach gleich; es mag jeder einzelne Posten anseinem bestimmten Verfalltage, oder es mögen die sämmtlichen Posten zum.mittleren Zahlungstermine abgetragen werden. Natürlich müssen aber dieZeiten, wo die einzelnen Posten fällig werden, alle von einem Tage ausgehen,von welchem an auch die gemeinschaftliche Berfallzeit berechnet wird.

Auf noch andere Art läßt sich der mittlere Zahlungstermin berechnen,wenn man die kürzeste Verfallzeit bei der Berechnung zum Grunde legt unddiese von allen nachfolgenden abzieht, wie gewöhnlich multiplicirt, dann aberdie Summe der Capitalien und die sich ergebenden Products addirt, woraufman hinsichtlich der Division eben so wie oben gedacht verfährt, und zuletztdem Quotienten die kürzeste Verfallzeit wieder zuzahlt.