Band 
Erster Band.
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527
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b27

Comtoir- Wissenschaft.

400 Thlr. st s s geben in

s Monaten

s Thlr.

800 -

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9

33

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Gesammter Zinsenbetrag S9^ Thlr.

2) 4vv Thlr. ü K Z. geben i» Monaten l2sM Thlr.

800 - a Sj - - - - -

300 - st S - - - - 7^ss. _

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Gesammter Zinsenbetrag 69^^ ! ! T Thlr.

VII. Epochen, die zur Berechnung der Zeiten und Zinsen imConto - Corrent angenommen werden.

§. 51. Um die Zeiten und Zinsen im Conto - Corrent zu berechnen, mußman natürlich einen gewissen Tag annehmen, an welchem diese Berechnunggeschieht. Doch braucht er nicht durchgängig derselbe zu sein, sondern mannimmt dazu entweder

s) den Tag des Abschlusses der Rechnung, oder

d) die früheste Verfallzeit derselben oder den Anfang des Jahres, oder

o) jedes willkürliche Datum.

») Der Tag des Abschlusses als Basis zur Berechnung der Zeiten undZinsen im Conto - Corrent.

ß. 52. Wird der Tag der Abschlusses der Rechnung bei Berechnung derZeiten und Zinsen zum Grunde gelegt, so geht man von allen Verfallzeitenbis auf diesen Tag aus. Wird die Rechnung halbjährig ertheilt, so ist die-ser Tag der so Juni und so. oder Sl. December. Der jährliche Rech-nungsabschluß fällt mit dem jährlichen Bücherschlusse zusammen; dieser mag,wie es meistens Gebrauch ist, am Ende des Jahrs, oder zu einer andern Zeitstattfinden. Zuweilen wird auch der Abschluß durch Uebereinkommen mit ei-nem Handelsfreunde bestimmt; wenn dieser nämlich zu einer festgesetzten Zeitseine Rechnung verlangt.

§. SS. Kommen solche Posten vor, deren Vsrfallzeiten über den Tagdes Rechnungsabschlusses hinausgehen, so kann man sie entweder aus derRechnung noch weglassen, und sie nachträglich unter dem Abschlüsse notiren,oder man kann die auf den Tag des Abschlusses discontirten Werthe der Ca-pitalposten mit in die Rechnung aufnehmen. Zur Unterscheidung der Zins-zahlen von den Discontzahlen stellt man alsdann die letzteren mit rother. Tinteein. Hierdurch entstehen alsdann zweierlei Zinsen und Zeiten, nämlich:l> diejenigen, welche bis «uf den Tag des Abschlusses hinauslaufen;

2) die, welche von den spätern Verfallzeiten auf diesen Tag zurückgerech-net werben.

j. L4. Sind beide Arten, Zeiten und Zinsen, eingestellt, so zieht man