Comtoir-Wissenschaft.
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erwähnten Fallen. Fällt der Saldo der Summen, von welchen die Zinsenzu berechnen sind, nicht gerade auf den Tag des Abschlusses, so werden auchvon diesem die Zinsen eben so berechnet. Alsdann geht man zu der Diskont-berechnung derjenigen Summen über, welche erst nach dem Abschlußterminsverfallen, aber auf diesen ebenfalls stufenweise zurückgeführt werden müssen.Man fängt nämlich bei der längsten Verfallzeit an, geht auf die ihr am näch-sten kommende frühere zurück, und fährt so fort, wobei man den Diskontder durch Hinzufüge» oder Abziehen entstandenen Summen berechnet, bisman endlich auf den der Abschlußzeit am nächsten stehenden Posten kommt.Von den daraus hervorgegangenen Summen berechnet man hierauf den Dis-kont bis zu der Abfchlußzeit. In solchen Rechnungen kommen deßhalb zweier-lei Berechnungen vor: die der Zinsen und die des Diskonts. Beider letzteren giebt der Diskont der Summen im Soll Zins im Haben undjener der Summen im Haben Zins im Soll; sämmtliche Diskont gebendePosten muß man jedoch zu einerlei Zinsfuß mit dem berechnen, zu welchemsich der reine Saldo auf neue Rechnung herausstellt. Haben sich aber die Ca-pitalien ausgeglichen und der Saldo ist nur ein Ergebniß der Zinsen, so mußman auch den Diskont zu zweierlei Zinsfüßen berechnen.
IV. Der Conto-Corrent.
Der Preis-Corrent, Preis-Courant, Waarenpreiszet-tel, Preiszettel, Preisliste, ist das Verzeichniß der auf einem Han-delsplätze oder in einem Handelshause vorhandenen Waarenartikel, denen diePreise, zu denen sie, für den Augenblick, abgelassen werden, beigefügt sind.Aus großen Handelsplätzen geben die geschworenen Waarenmakler alle Wochegedruckte Preis-Corrente aus, welche ein Verzeichniß aller auf dem Platze zuhabenden Waaren nebst ihren Preisen enthalten. Solche können jedoch nieals feste Norm gelten, sondern sie dienen nur dazu, eine allgemeine Ueber-sicht der auf dem Platze vorhandenen Waaren und der ungefähren Preise der-selben zu verschaffen. Die Uerkäuflichkeit einer Waare, und also auch ihrPreis, hängt beständig davon ab, ob viel oder wenig Begehr nach derselbenund ob sie, bei wenigem Borrathe davon, in mehr oder weniger Zeit wiederherangezogen werden kann. Man darf sich deßhalb gar nicht wundern, wennsich schon am nächsten Tage nach Verausgabung der Preis-Corrente durch dieWaarenmakler die Waarenpreise anders herausstellen, als sie in den Preis-listen verzeichnet sind. Selbst die von den Großhändlern ihren Handelsfreun-den zugesendeten Preis-Corrente enthalten die Clausel: ,,Ohne Verbind-lichkeit"; oder; „Sämmtliche Preise ohne Verbindlichkeit";was so viel heißt, als: „wir machen uns jedoch nicht verbindlich, die Waa-ren, im Falle unser Handelsfreund uns mit Sendungen beauftragte, für diehier angegebenen Preise zu liefern; indem wir nicht wissen können, ob sie,bei Eingang der Bestellung, noch dieselben sein werden."
Die älteste bekannte Verordnung über die Abfassung der Waarenpreis-zettel: in welcher auch des Wechselcourses Erwähnung geschieht, erschien am3 t. Januar lSIS zu Amsterdam, und John Day, ein geschworner Maklerin London, erhielt ibS4 die Erlaubniß, die Preis-Corrente drucken zulassen,weßhalb Einige ihre Entstehung überhaupt in ,den Anfang des siebzehnten