Band 
Erster Band.
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Comtoir - Wissenschaft.

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als jetziger Inhaber der vorstehend bemerkten Forderung von ... an mich.die an ihn geschehene Rechtsübertragung derselben heute angezeigt hat, undbaß ich diese Session, mit Vorbehalt meiner Gegenforderung imit Vorbehaltder Kompensation) an den Herrn Cedenten > angenommen habe.

(Ort und Datum.)

(Unterschrift.)

6) Der Frachtbrief, die Frachtliste, der Mauthbrief.

Frachtbrief heißt sowohl bei dem Transport zu Lande als auf Flüs-sen der Vertrag, welchen der Absender von Waaren mit demjenigen schließt,der sie an den Ort ihrer Bestimmung zu liefern übernimmt, und der sich da-durch verbindlich macht, die ihm übergebencn Ballen, Pakete, Fässer u. s. w.,Güter, auch Frachtstücke genannt, deren Kahl, Zeichen, Inhalt, Gewicht oderMaß angegeb n wird, für ein gewisses Geld, welches man Fracht oder Lohnnennt, an die im Frachtbriefe benannte Person, innerhalb einer gewissen Zeitzu übernehmen.

Derjenige, welcher den Transport zu Lande oder auf der Achse besorgt,heißt Fuhrmann, und der, welcher den Transport zu Wasser, und nament-lich auf Flüssen, übernimmt, heißt Schiffer.

In großen Handelsstädten giebt es zwischen den Kaufleuten und Fracht-fahrern Unterhändler, die Frachtmakler, G üterschaffner, Gäter-bestäter genannt werden, die Güter in Empfang nehmen, ihre Verladungoder Ablieferung besorgen, und den Frachtlohn einziehen. Sie haben ihrebesonderen Dienstinstrucrionen und müssen gleich den Waarenmaklern ihre Ta-gebücher führen, sind auch in einigen Gegenden für Erfüllung des Frachtver-trages, sowie für entstandenen Schaden und Verlust verantwortlich; den Fallausgenommen, wo Uebermacht eingetreten ist und diese erwiesen werden kann.

Der Frachtbrief wird nicht, wie das Connoffament, von dem Frachtfah-rer, sondern vom Absender unterschrieben und dem Frachtfahrer offen überge-ben. Man hat dazu besonders gedruckte Formulare, in welchen für das Zu-fällige Raum gelassen ist, der vom Absender ausgefüllt wird. Im Wesent-lichen enthält er:

1) Ort, Tag und Jahr der Verladung oder Ausfertigung;

2) Die Art der Versendung, Namen und Wohnort des Frachtführers oderdessen, der die Ladung in Commission übernommen hat (Schaffner);

3) Zeichen, Nummer, Anzahl, Gewicht oder Maß der Frachtstücke undAngabe Ihres Inhalts;

4) den Betrag der Fracht (Frachtlohn), buchstäblich geschrieben. Siewird entweder nach einem bestimmten Gewicht, z. B. Centner, oder im Gan-zen bestimmt. Ist sie schon bezahlt, so bemerkt man, daß die Waare freivon Fracht geliefert wird;

5) die Zeit, zu welcher die Ablieferung geschehen soll;

S) die Angabe der nachgenommenen Unkosten, so wie alles dessen, wasdem Frachtführer sonst noch zu vergüten ist, als Zölle u. s. w., ob er solcheselbst tragen müsse;

7) die Entschädigung, welche der Frachtführer bei Verzug der Abliefe-rung leisten soll.

Gewöhnlich wird ^ des Frachtlohns Abzug dafür festgesetzt, zuweilen