CoMtoir - Wissenschaft.
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ieses in gleich große Aktien - Antheile, die Actien - Abschnitte oder Aktien - Kouponsgenannt werden. Durch solche Actien erhält jeder. auch der minderbegüterteI der Capitalist Gelegenheit , Mitglied einer anonymen Gesellschaft zu werden.
Der Eigenthümer einer Aktie heißt Actionnair und trägt nach Verhältnißenea der Größe seiner eingelegten Summe den Gewinn oder Verlust der Gesellschaft
Be- mit. Sein Verlust kann sich daher nicht höher belaufen, als der Betrag der
Summe, für welche er Antheil an dem Geschäft nimmt. Der auf eine Aktiefallende Gewinn wird Dividend genannt.
Die Aktie ist entweder an den Inhaber (nu pnrtkur), oder auf den Na-ueje- inen des Actionairs gestellt. Im ersten Falle bewirkt die bloße Uebergabe
h ir- derselben die Cession, im andern Falle aber geschieht sie auf der Rückseite der
ihre Aktie.
tigt, Die anonyme Gesellschaft kann ohne Genehmigung der Regierung nicht
bestehen. Dadurch unterscheidet sie sich besonders von den übrigen Gescllschaf-ßt su ten, deren Errichtung allein auf dem Willen und den Bedingungen der Theil-swe- Haber beruht.
mehr Damit das Vertrauen des Publikums nicht aufs Gerathewohl in An-
aus sxruch genommen, oder wohl gar betrügerischer Weise gemißbraucht und demeinü öffentlichen Credite Schaden zugefügt werden kann, behält sich jede RegierungCa- vor, den Zweck der Gesellschaft, die Mittel zum Erfolge ihres Unternehmens,die dazu erforderlichen Capitalien, vorher gehörig zu prüfen, und nur dann,der», wenn der Nutzen des Unternehmens anerkannt und durch die Stiftungsurkunde
> der ,den Societäts - Vertrag) jede Bedenklichkeit gehoben wird, ertheilt sie die
jdem Erlaubniß in Form eines Regierungsbefehls.
tanz, Sobald der Plan genehmigt ist, kann in demselben von Seiten der Ge-
dels- sellschaft nicht anders als mit neuer Bewilligung etwas abgeändert werden.
Auch behält sich die Regierung vor, die Bewilligung zu widerrufen, sobald sieedeu- es zweckmäßig findet, in welchem Falle dann die Gesellschaft verboten wird.Be-bend- Das Participations- Geschäft.
Pag- Handelsverbindungen zu einzelnen Unternehmungen
auf gemeinschaftlichen Gewinn und Verlust, Verbindun-fleich gen zu Particixations-Geschäften, bestehen in einer vorübergehen-nan- den Verbindung zweier oder mehrerer Kaufleute oder auch ganzer Handelsge-r a» sellschaften, welche eine oder mehrere bestimmte Unternehmungen für gemein-nden schaftliche Rechnung machen wollen, ohne daß ihre übrigen Geschäfte und de-ren Interesse damit vermischt werden.
räch- Eine solche Handelsverbindung ist von einer Handelsgesellschaft wesent-
heil- lich verschieden; die letztere hat gewissermaßen einen moralischen Charakter,
um- einen festen Sitz, ein bekanntes Domicil, und einen Handelsnamen, wodurch
. der sie sich dem öffentlichen Zutrauen ankündigt; von alle dem hat aber die Ver-such bindung zu einzelnen Unternehmungen nichts; ihr liegt nur ein bestimmtes
ihre vorübergehendes Geschäft zum Grunde, das gewöhnlich einer der Theilhaber
betreibt, welcher nach dessen Beendigung den übrigen Theilhabern Rechnungichea darüber ablegt, womit dann die Verbindung beendigt wird. Der, welcherdas
über Geschäft besorgt, ist Commissionair der Interessenten, welche Demjenigen,
rfal- mit dem er für sich und in ihrem Auftrage handelt, ganz unbekannt sind.
ieder