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Dritter Band.
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Banken verschiedener Länder.

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wurde aber definitiv festgesetzt. lediglich nur feines Silber anzunehmen. DasHamburger Bankogeld ist die einmal fest angenommene Valuta oder das eigent-liche Wechselgeld, in welchem alle Wechsel zum Belauf von 400 Mk. bei 25M. Strafe abgeschrieben werden sollen, und gewinnt es gegen das Courant-geld, oder ist dessen Pari 23K, welches sich durch Bedarf oder großen Umsatz zu2b ü 27K verändert. Unter 1VÜ W. können eigentlich keine Summen abge-schrieben, oder von einem Conto auf's andere getragen werden; ausnahms-weise findet es aber einige Tage beim Bankoscbluß zu Ende des Jahres Statt.Die Eintheilung der Bank in eine Wechselbank und eine Leihbank findet deß-halb Statt, weil für die Geschäfte, wo auf Gold o.der Silber in Barren Ban-kogeld vorgeschossen wird, ein eigener Buchhalter Rechnung halt, wahrend dieWechsel- oder eigentliche Girobank lediglich die Geschäfte des Äb- und Zuschrei-bens von einem Conto auf das andere, der Bankointereffenten in sich begreift.Es kann ein Jeder sein Guthaben täglich aus der Bank ziehen, in welchemFall ihm aber die Mark fein, welche er mit 27 M. 10 Sch. eingezahlt hat,mit 27 M. 12 Sch. zurückgerechnet wird.

Das neueste Bankreglement vorn Jahre 17lv gibt genau an, welcheRegeln und welche Ordnung beim Bankgeschäft zu beobachten sind, eben so dieStrafen, welchen Diejenigen unterliegen, die dagegen fehlen. Die Zinsen,welche die Leihbank auf ihre Vorschüsse gegen gegebene Sicherheit berechnet,sind nur 2 vvm Hundert jährlich; doch werden die Vorschüsse in der Regelnur bann aufgegeben, wenn die Zinsen'halbjährlich regelmäßig abgetragenwerden; geschieht solches nicht, so wird das Pfand im nicht wieder Einlösungs-falle verauctionirt, und der Ueberschuß für den Eigenthümer drei Jahre auf-gehoben, worauf solcher verfallt. Außerdem ist es Regel, daß nur Hambur-ger Bürger die Vortheile der Leihbank benutzen können. Früher hat dieBank auch auf Juwelen, Kupfer und andere dem Verderben nicht unterwor-fene Waaren Vorschüsse gemacht, doch findet solches gegenwärtig nicht mehrStatt. Ein von der Leihbank getrenntes Lombard oder Leihhaus, 1K5I er-richtet, steht nur indirekt mit solcher in Verbindung.

Ein hartes Schicksal traf die Hamburgische Bank im Jahre Ist 3. Diebaaren Vorräthe an gemünzten und ungemünzten edlen Metallen, das Privat-cigenthum der Bürger, nicht etwa das des Staates, welches dem Vernehmennach noch 7,489,343 BMark betrug, wurden bei dem Abzüge der Franzosen,unter dem Marschall Davouft, mitgenommen. Die Wiederherstellung derBank erfolg'e im Jahre l8l4, und erwarb sich bald ihren alten guten Rufund Credit.

Nach dem Pariser Frieden wurde von Frankreich für die durch die Weg-nahme der Bank, Verlornen Summen eine Entschädigung von einer halbenMillion Francs französischer 5 A Renten ausgeworfen, wodurch aber der Ver-lust der Bankinterefsenten wohl nicht ausgeglichen werden konnte. Der Fran-zose wie der Engländer, und der Amerikaner wie der Holländer, rühmte vonje und rühmt noch, daß durch das Hamburgische Banksystem die Rechnungenleichter abzuschließen und mit Hamburg auf die sicherste Weise Geschäfte betrie-ben werden können, welches nicht in allen Ländern und Plätzen der Fall sei.

§. 9. Die Niederländischen Banken.

Weltberühmt und Vorbild fast aller jetzt bestehenden Banken, war dieAmsterdamer Bank, errichtet im Jahre 1509 als Giro-Bank, und im