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Dritter Band.
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Won den Staatspapreren.

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selt werden sollten, sobald sich die Bank für den Werth von fünf Achtel desumlaufenden Papiergeldes Metallgeld verschafft haben würde; der fehlendeSilberbetrag sollte durch eine Staatsanleihe gedeckt werden. Allein da dievon den Reichsstanden festgesetzten Bedingungen von der Art waren, daß sichkeine. Darleiher dazu verstehen wollten, so mußte jener Plan noch verschobenbleiben. Ein offener Brief des Königs, rl. rs. Stockholm, 16. Jan. 1833, -erklärte die Leipziger Anleihe von 1802 l3666 Theilsckiulbscheine zu 566Thlr.) mit dem 31. Januar 1831 für getilgt und allen Anspruch darauf er-loschen.

§. 10. Das Tilgungswesen Oesterreichs und Preußens.

Oesterreich erhielt, nachdem schon im Jahre 1810 eine Einlösungs-und Tilgungs-Deputation niedergesetzt war, 1817 eine neu eingerichtete Til-gungskaffe, welche die Nationalbank verwaltet, die halbjährig öffentliche Re-chenschaft über ihre Thätigkeit ablegt. Die Kasse ist im Besitz ergiebigerHülfsquellen, denn sie erhielt gleich zu Anfang alle bei Gelegenheit frühererAnleihen ausgeworfenen einzelnen Capitalien, dann aus der Staatskasse jähr-lich 5,566,666 Fl. C. M.; die Zinsen aller früher eingelösten, über 5V Mil-lionen Capital betragenden Papiere; ferner die Kaufschillinge von den Staats-gütern; die Zinsen der noch einzulösenden und bei ihr zu hinterlegenden Pa-piere, was zusammen gleich Anfangs ungefähr 2,466,666 Fl. in Conv. Münzeund theilweise in W. W. betrug Die Kasse löst nach dem Tagespreise ein,und von der alteren Staatsschuld, bis 1815, sind in den Jahren l818 bis1823 einschließlich bereits 115,495,731 fl. IZ-kr. zu 2-1 ß abgegangen, näm-lich 66,495^819 fl. 3»L kr. getilgt, und 54,999,91 1 fl. 40 kr. in den ur-sprünglichen Zinsengenuß wieder eingesetzt; von der in Conv. Münze verzins-lichen Staatsschuld aber sind überhaupt 139,667,178 fl. 41^ kr. Capital-Nennwerth, so wie von der Lotterieanleihe aus den Jahren 1802, 1820 und1821 ebenfalls 9,876,969 fl. und an bprocentigen Hofkammerobligationen474,712 fl. 25 kr. abgegangen. Das Anfangs aus 56,1 35,627 fl. und 21j-kr. bestehende Stammcapital, betrug nack/16 Jahren bereits 181,651,985 fl.36ß- kr. und am Schlüsse des 22sten Semesters im Jahre 1828 war eS schonauf 192,371,863 fl. und S6ß kr., mit einem jährlichen Einkommen von13,765,634 fl. und 19 kr. gestiegen. Wegen dieses bedeutenden Anwachsenswurde im Oclober 1829 verordnet, der allgemeine Tilgungsstvck solle hinfortseine Thätigkeit auf die altere und neuere verzinsliche Staatsschuld beschran-ken, also namentlich die Staats-Lotterie-Anleihen nicht mehr mit einschließen,der Stock selbst unveraui erlich und nur von Zeit zu Zeit zur wirklichen Til-gung bestimmt sein, dagegen sein Einkommen laus den Zinsen der im Ver-mögen der Anstalt befindlichen Obligationen, aus den Ueberschüffen der Staats-einnahmen, die ihr von Zeit zu Zeit zugewendet werden und aus den Bezü-gen von der ihr zugewiesenen zeitweisen Verwendung von Geldcapitalien undDepositen) zur regelmäßigen Einlösung der Zinsenschuld auf der Börse ver-wendet, und so oft als in das gedachte unveräußerliche Vermögen an aufzu-nehmenden Zinsen nicht für 1 Million Fl. jährlich eingelöst sind, solle die den-selben entsprechende Zahl von Obligationen öffentlich verbrannt werden, Je-doch bleibt es bei der Anordnung des Patents vom 25. März 1818, daß, au-ßer der jährlich in diesen ursprünglichen Jinsengenuß mittelst Verloosung zu-rückzuführenden alteren Schuld eine gleich große Summe nach wie vor ein-