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Von den Staatspapieren,
e) Im Königreich Sachsen ist zur Tilgung der, laut Bekanntma-chung vom 31. März 1821, an die Stelle der LZtigen Landesschuld getretenen4procentigen Anleihe, ein Tilgungsstock von mindestens 62,000 Thalern aus-gesetzt, der so lange eingezahlt werden soll, bis die SKigen Papiere gänzlich ge-tilgt sind, dann steigt er auf 1 F für die neue 4procentige Anleihe. Von 1824bis 1830 hatte sich in den unter ständischer Aufsicht verwalteten Steuerkassenein Ueberjchuß von 800,000 Thalern angehäuft, der zum Theil dazu bestimmtwar, die Zinsen der vierprocentigen Staatsschuld herabzusetzen.
k) Im Herzogthum Sachsen-Coburg-Gotha, wo, nach einer imJahre 1831 gemachten Uebersicht der Finanzen, die Landesschulden 803,534Thaler betrugen, wurden von den Landstanden, 1832, die schon früher von 5auf 4 K herabgesetzten Zinsen abermals um j Procent herabgesetzt, welcheszur Ueberweisung an die Tilgungskasse bestimmt wurde.
x) Im Großherzogthum Sachsen-Weimar sucht die Staatsver-waltung besonders erfolgreich auf die Tilgung der Landesschuld hinzuwirken.Im Anfange des Jahres 1830 wurden mit Zustimmung der Landstände allekündbaren Capitalien bei der Hauptlandschaftskasse (mit einigen Ausnahmen,im Betrage von 750,311 Thlrn.) gekündigt und am 1. October desselbenJahres auch Denjenigen zurückgezahlt, die sich nicht mit 4 K Zinsen und mitneu geschaffenen, auf den Inhaber lautenden, jedoch mit denselben Bürgschaf-ten wie die frühern ausgestatteten landschaftlichen Obligationen, gegen Zurück-gabe der alten begnügen wollten. Die neuen Schuldverschreibungen wurdenzur Bequemlichkeit ihrer Besitzer, damit sie an Geldeswerth in Vertrieb gesetztwerden können, nach dem Conventions-Zwanzigguldenfuße, in Capitalsummenvon 1000 bis 25 Thlrn. herab, und mit halbjährigen Jinsfristen ausgefer-tigt, sie selbst können aber nur durch halbjährig angeordnete Berloosungenabgetragen werden. Von 1821 bis 1832 hat sich bis allgemeine Landesschulddes Großherzogthums um 649,601 Thlr. gemindert und betrug in dem letzt-gedachten Fahre noch 3,408,011 Thlr., zu deren Verzinsung und Tilgung dersechste Landtag (1832—1833) 170,000 Thlr. bewilligte. Der Summe von2,655,700 Thlrn. dieser Schuld hatte man bei ihrer Umwandlung in Unkünd-barkeit die äußerste Auszahlungsfrist von 41 Jahren gestellt, wenn nicht au-ßerordentliche Zeitereignisse hemmend entgegen wirkten. Der Tilgungsstock,für die gesummte Landesschuld, ursprünglich in 10,000 Thlrn. bestehend, warbis 1833 zu 40,822 Thlr. angewachsen, sollte im Fahre 1834 die Höhe von42,231 Thlrn. erreichen, und sich durch den Zuwachs der Zinsen von den jähr-lich zurückgezahlte^ Summen immer mehr vergrößern.
Ir) Würtemberg erhielt die erste Tilgungskaffe im Jahre 1811, mitjährlichen 300,000 fl. und es wurde jährlich zweimal verlost; 1816 aber kaman deren Stelle eine reichlicher ausgestattete und es wurde zugleich für jede neueAnleihe ein weiteres Capital bestimmt. Ihr Stammkapital beträgt gegen-wärtig 4,550,000 fl., und um die im Jahre 1817 anerkannte Staatsschuldvon 20,913,504 fl. 40j kr., mit jährlichen Zinsen von 1,500,000 fl., womöglich, in 45 Jahren tilgen zu können, erhielt die Kasse überdies 1,500,000fl. und noch ^ davon weiterhin, nebst den Zinsen der einzuziehenden Capita-lien, mit der Anweisung, keine über 6000 fl. steigende Capitalien auf Einmalzu tilgen. Die gesammte Staatsschuld betrug 1831 ungefähr 26,500,000fl., und ist unter Garantie der Stände gestellt; für 1828—1829 wurden der