Band 
Dritter Band.
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Von den Staatspapi'eren,

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§. II. Tilgungswesen anderer deutschen Staaten.

n) Baden hat eine sehr reichlich ausgestattete Tilgungskasse, die seitI80S in Wirksamkeit ist und wegen ihrer bisherigen Thätigkeit allgemeinesVertrauen besitzt; zur Erfüllung ihrer eigenen Verbindlichkeiten darf sie, je-doch nur höchstens auf 6 Monate, ohne besondere Genehmigung des ständischenAusschusses Anleihen machen.

I>) In Barern bestand schon 1811 eine Tilgungscvmmission; die sehrgut ausgestattete Kasse wird trefflich verwaltet, und ihre Thätigkeit ist fort-während darauf gerichtet, die gesammte Staatsschuld auf einen gleichmäßigenZinsfuß von 4 H herabzubringen. Nachdem von 1821 bis 1824 die über S Hstehenden alteren Papiere eingelöst sind<-hat sie 1827 alle seit 1814 zu 5gemachten Anleihen aufgekündigt. Die Tilgungsanstalt ist abgetheilt in dieHaupttilgungsanstalt für die 6 älteren Kreise, welche dieHauptschulbentilgungskasse in München und die Pensions-Amortisationskassein sich begreift, und in die Tilgungsanstalt für den Untermain-kreis, statt daß ehemals jede Provinz ihre eigene Tilgungskaffe hatte. Fürdie Finanzperiode von 1825 bis 18S1 sind der Tilgungskasse in München5,255,000 fl,, der Pensions-Amortisationskasse 2,700,000 fl., der Lilgungs-kasse für den Untermainkreis aber 400,000 fl. überwiesen worden.

c) Im Königreich Hannover besteht eine mit jährlichen 200,000 Tha-lern ausgestattete Tilgungskaffe, welche auch die Zinsen der von ihr eingekauf-ten Papiere bezieht und jährlich für ungefähr 250,000 Thlr. tilgt. DieStaatsschuld betrug vor der Westphalischen Regierung 5,857,461 Thaler,stieg wahrend derselben um 4,803,765 Thaler und wurde von den Landstän-den, 1815, mit 1 0,677,416 Thaler anerkannt; hierzu kamen in demselbenFahre 1,100,000 Thaler, 1819 wieder 1^ Million fl. und 1822 noch 2 Mil-lionen Thaler Lotterieanlcihe, so daß gegenwärtig die gesammte Staatsschuldetwa 1L Millionen Thaler beträgt. Es kann daher der Kasse, bei ihrem Ein-kommen, nicht schwer fallen, mit Nachdruck zu operiren. Die 4tzigen Papierewurden gegen S^tzige umgetauscht.

ä) In Hessen - D armstadt wurde durch das Staatsschulden-Til-gungsgesetz vom 29. Juni 1821 eine neu organisirte Tilgungskaffe angeordnet,die auf so lange, als ihre Verbindlichkeiten aus dem, Behufs der Herabsetzungdes Zinsfußes gesammter Staatsschulden, 1825 gemachten Anlehn dauern,jährlich mit besondern 554,807 fl. ausgestattet ist, um damit sowohl die lau-fenden Zinsen der Staatsschuld, als auch die zeitweise» Verloosungen des An-lehns von 1825, und die geeigneten Capitalanlagen, wozu dieZinsen der 4AigenSchuld kommen, die seit Anfang 1825 der Kasse noch zur Verzinsung über-wiesen sind, oder in Zukunft noch überwiesen werden, zu decken; um endlichdie Tilgung noch mehr zu beschleunigen; besonders aber, die Zahlungen fürdie Verloosungen in den letzten Jahren, wo sie am stärksten sind. zu erleich-tern, hat die Kasse noch überdieß für den angesetzten Zeitraum 43,500 fl. aus-gesetzt erhalten. Die oberste Leitung der Geschäfte hat das Finanz-Ministe-rium und die Besorgung derselben ein landesherrlicher und ein ständischer Di-rectory mit zwei Controleuren und dem Subalternpersonale. Die Kasse ver-dient und besitzt vollkommenes Vertrauen, und hat den Credit des Landes be-deutend gehoben. Im Jahre 1830 betrugen die Staatsschulden ungefähr12,000,000 Gulden.