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Dritter Band.
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Bon den Staatspapkeren.

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L8 Millionen für die wirkliche Staatsschuld, und 1823 wurde eine neue An-leihe von 80 Millionen, in 80,000 Obligationen zu 4-1.-2 gemacht, wo manfür wirkliche Einzahlung von 850 fl eine auf lvvv st- lautende Actie, nebstder Aussicht auf zum Theil bedeutende Verloosungs-Prämien erhielt.

Im Jahre 1828 betrug die Staatsschuld nach officiellen Angaben1,990,439,748/§ fl. , nämlich 780,558,230/, fl, vsrlcetizlce und1,203,933,Z12ß- fl. uitKSstkIlte und da vom l. Januar 1830 an nichtmehr, wie bisher, von der letztern so viel, als von der wirklichen abgetragenworden, hinzugezogen, sondern von der wirklichen Schuld 13,700,000 fl.vernichtet und die Zinsen um 342,500 vermindert werden, deßgleichen vonder ausgestellten 30,587,000 ein- für allemal vernichtet, ein dem Tilgungs-Syndicat gehöriges Capital von 90,273,800 fl. aber bis zum Jahre 1850von der jährlichen Verloosung ausgeschlossen, und alle gezogen werdende Num-mern sofort casflrt werben sollten, so stellte sich die wirkliche Schuld, für dasJahr 1830, auf 772,856,2Z0/ö, die ausgestellte aber auf 1,107,345.900Afl., zusammen auf 1,940,202,142/- fl. Die niederländische Staatsschuldwürde sich auch fortwährend so vermindert haben, wenn nicht die belgische Re-volution und die darauf erfolgte Trennung Belgiens von Holland wieder einAnwachsen der Staatsschuld bewirkt hatten. In Folge des KriegszustandesHollands waren die Staatsausgaben im Jahre 1832 auf 140 Millionen fl.gestiegen, welche großenteils durch Anleihen, und zwar im Lande selbst, ge-deckt wurden. Für die Bedürfnisse des Jahres 1833 bewilligten die General-staaten dem Finanzmimster eine neue Anleihe von 93 Millionen fl. zu 5 Z,die so viel Theilnahme fand, daß sie der Minister als eine freiwillige mit31,000 Actien zu 3000 Gulden unternehmen konnte. Im Jahre 1832 solldie wirkliche Staatsschuld 780,550,230 fl. und die ausgestellte1,203,933,512 fl. betragen haben, mithin zusammen 1,880,489,748 fl., wasaber unglaublich scheint, indem sie dann nicht höher gestanden hätte, als imJahre 1828; die Renten der wirklichen Staatsschuld betrugen schon im Jahre1831 über 27,772,000 Gulden und können bis 1833 auf 85 Millionen fl.gestiegen sein, demungeachtet wurden sie seither immer pünktlich abgetragen,vbschvn Holland noch stets allein die Zinsen der gesammken Staatsschuld zurLast sielen und-Belgien die, vom I. Jan. 1833 an, verlangten 8,400,000 fl.jährlich, als seinen Antheil an den Staatsschulden noch nicht bezahlt hat, so-wie denn auch die Zahlung der rückständigen Zinsen Belgiens erst noch regu-lirt werden sollten. 1834 soll die gesammte Staatsschuld 1,786,500,000 holl,Gulden betragen.

Von Handelspapieren cirkuliren folgende, in denen auf der wichtigstenniederländischen Börse zu Amsterdam bedeutende Geschäfte gemacht werden:

L) Obligationen der verlrelifjlcon Schuld zu 2j Proccnt, fällig amletzten Juni und letzten December.

h) Ivuii-iflillvtLi!, Papiere der uitg-kstellten Schuld.

v) 4jprocentige Syndicats-Obligationen, seit April 1826, die stets ingutem Werthe stehen, zu Pari abgetragen, oder, auf Verlangen ihrer Besitzer,gegen 4 Procent-Papiere umgetauscht werden.

ä) voinkin Imsrenten zu 2^ Procent mit Zinsscheinen vom 1. Aprilund I. October, in Amsterdam (früher auch in Brüssel) und in den Haupt-orten der verschiedenen Provinzen zahlbar, seit 1820. Diese Papiere einer