Von den Staatspapieren.
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6 F und kommen nordamerikanische Effecten gleich den sädamerikanischen ander Londoner Börse vor, wie von letzteren bereits erwähnt ist.
- IV. Das eigentliche Wesen der Staatspapiere.
§. Lt. Was sind Staatspapiere?
Staatspapiere oder Staatseffekten nennt man die von derStaatsverwaltung ausgestellten Urkunden, durch welche die Verbindlichkeit desStaates gegen dessen Gläubiger anerkannt wird, die man also füglich mitdem allgemeinen Namen Staatsschuldscheine bezeichnen kann, mögen sienun in einer Urkunde über einen ganzen Schuldvollen lHauptverschrei-bungl oder in mehren einzelnen lPartial-Obligationen, Theilschuldscheine)über einzelne Betrage desselben ausgestellt sein.
Wo dc^s System der Jnscrixtionen eingeführt ist, wie in England undFrankreich, erhalten die Gläubiger keine eigentliche Schuldurkunde, sondernnur, auf Verlangen, beglaubigte Auszüge aus dem StaatsschuldbuchelCertificats); in Deutschland hingegen wird Demjenigen, welcher die Herbei-schaffung der ganzen verlangten Anleihe besorgt hat, eine Hauptver-schreibung lGeneralschuldschein) ausgestellt und für die einzelnen Summender Anleihe werden ihm Theil schuldscheine oder Partial-Obliga-tionen eingehändigt, die er den Subscribenten der Anleihe für ihre Bei-trage überliefert, die solche dann wieder an Andere abtreten können, wodurchsie also ein Gegenstand des Verkehrs werden.
Wenn sich der Staat verbindlich gemacht hat, die Anleihe in einer gewis-sen Zeit terminweise wieder zu bezahlen, und durch Verloosung entscheiden zulassen, welche Obligationen in jedem Termine zur Tilgung gelangen sollen,so ist die Anleihe selbst eine Lotterie-Anleihe; diese wird alsdann ingleiche Summen getheilt und die denselben entsprechenden Schuldscheine wer-den mit fortlaufenden Nummern bezeichnet; solche Scheine heißen dann eben-falls Partial-Obligationen, Partial-Loose, oderPartiale.
Außer den bereits mitgetheilten Benennungen der Staatspapiere werdensie in Deutschland auch Staatsschuldverschreibungen, Staatsobli-gationen, ö ffentlich e Effe cten, auch bloß Effecten genannt; inFrankreich nennt man sie kunii« Public«, eilet« Public« ; in Englandtünch« oder public« iuuä«, auch stocbs, obschon durch letztere eigentlichBanknoten beieichnet werden; in Holland heißen sie «tuutspupiereu, vbli-xutieu, iouäsen, cll'cctcu.
§. 25. Beschaffenheit der Partial-Obligationen.
Diese sind entweder auf den Namen des Gläubigers oder auf den I n-haberder Obligation gestellt (uu porteui'). In früheren Zeiten, so langenoch kein so lebhafter Verkehr mit Staatsxapieren stattfand, wurden Staats-Schuldscheine gewöhnlich auf Namen ausgefertigt, seitdem aber die Staats-anleihen bei Einzelnen eröffnet werden, denen es überlassen bleibt, Theilneh-mer daran zu sammeln, ist es nöthig geworden, den schon langst üblichen Ge-brauch, Schuldscheine aufden Inhaber auszustellen, auch auf die Theil-schuldscheine der Staatsanleihen und deren Zinsen anzuwenden, wodurch demStaate selbst die Geschäftsführung, sowie dem Anleihe-Unternehmer der Absatzfür kleinere Summen erleichtert, der Verkehr aber von mancherlei lästigen