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Dritter Band.
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Bon den Staatspapieren.

V. Handelsgeschäfte in Staatspapieren.

tl. Das Kaufgeschäft.

§. 30. Die Arten des Kaufgeschäfts.

Unter allen Geschäften, welche in Staatspapieren gemacht werden, ist dasbedeutendste das Kaufgeschäft, welches auf den Hauptbörsen in mancherleiArten vorkommt, von denen jede ihre besondern Eigenthümlichkeiten hat. undwovon diejenigen hier bemerkt werden sollen, welche vorzüglich zu erwähnenund zu beachten nothwendig ist.

Solche sind: t. Der Tageskauf, oder der Kauf auf sofortigen Um-satz. 2. Der Zeitkauf, oder der Kauf auf Lieferung, welcher entweder einfester oder ein bedingter ist. S. Der Rückkauf, oder das Prolonga-tionsgeschäft. 4. Der Hoffnungskauf, oder das Heuergeschäst.

1 . DerTageskaus.

§. St. Erklärung und Benennungen desselben.

D er Tag es ka uf, der auf den verschiedenen Börsen auch verschiedeneandere Benennungen hat, als: fester Kauf, prompter Kauf, Kauf Zugum Aug, Comptantka uf, C o m p t ant- Geschäft, Kauf perKauf gegen unmittelbarenUmsatz, effectiverKauf oder Schluß,Schluß gegenBaares, Tagsgcschäft, u. s. f., im Engl. knr mono)-,stanz. neAvuIntloii nu comptnnt, ist dasjenige Geschäft, wodurch sich Je-mand verbindlich macht, einem Andern, gegen sofortige Berichtigungdes Kaufp reifes jalso Aug umAugl eine bestimmte Anzahl namhafterPapiere, sogleich nach dem Schlüsse, für einen festgesetzten Preis zu liefern.Es müssen daher, bei dem Tageskaufe, sogleich oder mindestens kurz nach Ab-schluß des Geschäfts, von dem Verkäufer die Effecten dem Käufer verabfolgtwerden, welcher jenem den dafür versprochenen Preis ebenfalls sogleich auszu-zahlen hat.

Im Ganzen sind jedoch Tageskäufe, als SpeculationLgeschäft betrachtet,weit seltener als Zeitkäufe und Prolongationen, weil dazu große baare Sum-men erforderlich sind und der Wechsel der Speculation dadurch weniger alsdurch die letzteren gefördert wird. Indeß sind sie dann anzurathen, wenn mauglaubt, mit Bestimmtheit auf das Steigen des Tagespreises rechnen zu kön-nen, oder wenn sich mit Zuversicht ein Fallen desselben voraussetzen läßt. Imersteren Falle kauft man wohlfeil ein und läßt die Papiere ruhig liegen, bisder Tagespreis gestiegen ist; im letzteren verkauft man und thut erst nach demFallen des Tagespreises wieder Papiere ein.

§. 32. Schlußarten desselben auf den Hauptbörscn.

In London wird von dem dazu beauftragten Sensal (droker) einAngebot derjenigen Papiersorte, welche den Geschäftsgegenstand bilden soll,gemacht, und wenn der Schluß zu Stande gekommen ist, bezahlt der Käuferfeinen Sensal, worauf die Uebertragung der Stocks im Staatsschuldbuche nachMaßgabe dieses Schlusses erfolgt. Der Verkäufer erhalt dann gewöhnlichauf den Banquier, der die Geldgeschäfte des Käufers besorgt, eine entsprechendeTratte, deren 'Einziehung in dem großen Scontrosaale der englischen Bank er-folgt. Wenn die Tratte nicht honorirt wird, so kann der Verkäufer gegenjene Uebertragung am folgenden Tage protestiren; ein Ristorno an demselben