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Dritter Band.
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Lon den Staatspapiere. 229

dem Käufer quittirt zuschickt, indemer darin den Schluß genau aufführtund die bis zum Verkaufstag erwach-senen Zinsen berechnet, worauf derKäufer Zahlung leistet, wenn er diePapiere und den Schein in Ordnungfindet.

Verlooste Obligationen hei-ßen die Schuldscheine der älteren Oe-sterreichischen Staatsschuld, die durchLoos-giehung wieder in den ursprüng-lichen Zinsengenuß gekommen sind, densie längere Zeit nicht hatten.

Bersatzgeschäft heißt dasjenige,bei welchem man Staatspapiere ge-gen baares Geld auf bestimmte Zeitverpfändet, wobei man wie bei jedemandern Pfandgeschäft Zinsen bezahlt.

Versicherungsgeschäft, s.Assecuranzgeschäft.

2) ähler, ist bei dem Stellgeschäftder, dem der Steiler die Wahl läßt, ober beziehen oder liefern wolle.

Wandelgeschäft ist eine Art desPrämiengeschästs.

Weiterverkauf ist der Verkaufvon Staatspapieren für Rechnung desKäufers, wenn dieser sie nicht bezogenhat.

Wechselagent, s. -elAent <seckkMg'e.

Mer/tolr/ko KoüulZ. Dette r'irtre-Zmle, verzinsliche Staatsschuld Hol-lands.

Willig; man sagt von einem Pa-

pier, das stark gesucht oder angebotenwird, es habe willige Käufer oderVerkäufer; z. R. die Partiale fandenheute willige Abnehmer.

Windhandel wird für Agio-tage häufig gebraucht.

Windverkauf, in den Windverkaufen, a clecoitvert, sagt manvon demjenigen Verkäufer auf Zeit,welcher Papiere zu liefern verspricht,ohne sie reell dermalen zu besitzen, inder Hoffnung, der Tagspreis werdebis zum Lieferungstag sinken, und erdann recht wohlfeil die benöthigtegahleinthun können; s. noch Gedeckte Ge-schäfte.

>3 eitk auf, jeder Kauf auf Lieferungder bedungenen Staatspapiere zu ei-ner gewissen Zeit.

Aeitrente, s. Annuitäten.

Zins scheine, den Obligationenverzinslicher Staatsschulden beigege-bene Anweisungen zur Erhebung derZinsen.

Ainsenftamm, Talon.

Zuschuß, s. Nachschuß.

Zweischneidiges Prämiegc-schä.ft ist dasjenige, wo sich Einerdem Andern verpflichtet, gegen Vor-ausbezahlung einer Prämie für einengewissen Preis an einem bestimmtenTage entweder eine namhafte Zahlvon Papieren von ihm zu beziehenoder ihm ebensoviel zu liefern.

Zusatz zu S. 119.

§, 18. Bank in Rom.

Am 7. November 1834 fand die feierliche Eröffnung der neuen römi-schen Bank in dem, für dieses Institut eingerichteten. Lokal, auf dem spani-schen Platze, Statt. Diese Bank ist von Franzosen gestiftet, so wie die mei-sten Aktieninhaber auch Franzosen sind. Dieser Umstand benimmt ihr einengroßen Theil des Zutrauens, welches sonst nothwendig einer Einrichtung zuTheil werden müßte, die den, eben nicht brillanten, Zustand der Finanzen aufeinen bessern Fuß zu bringen verspricht; so aber meint der römische Witz, die