Band 
Dritter Band.
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Von den Staatspapieren.

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Bank selbst sei der großen vergoldeten Inschrift nicht unähnlich, welche manüber dem neuen Gebäude angebracht, habe, deren Buchstaben zwar herrlich inder Sonne strahlen, inwendig aber nur morsches Holz enthalten. Doch wirddas öffentliche Vertrauen hoffentlich nicht ausbleiben, wenn, wie zu erwartensteht, das neue Institut sich nicht allein im allerersten Anfange als solid wirderwiesen haben. Das Capital der Bank besteht, aus zwei Millionen Scudi,gebildet aus ganzen Aktien zu 500, und halben Aktien zu 250 Scudi; sie creirtBankzettel, zu hundert, fünfzig und zwanzig Scudi, welche die päpstlichenSassen sowohl in Rom. als an allen Orten, wo Töchterbanken angelegt wer-den, anzunehmen gehalten sind, wogegen die Caffen Niemand werdenzwingen können, sich dieselben in Bezahlung gehen zu lassen. Außerdem un-terzieht sich die Bank allen Geschäften, welche in andern Ländern die Obliegen-heit der Banken ausmachen, und erbietet sich gleichfalls, die Geldgeschäfte desStaats selbst zu. übernehmen, sobald die Regierung es für paffend erachtenwerde; in diesem Falle hätte die Bank sich, für die Details, der päpstlichen.Beamten selbst zu bedienen. Die Direktion, welche aus neun rsFFknti unddrei eensorl besteht, wird von einem Gouverneur geleitet, welcher 20 Ak-tien besitzen und von der Regierung bestätigt werden muß. Eine besondereElausel der Bankstatuten setzt fest, daß immer ein „Reggente" und ein „Cen-sor" aus dem b elgi sch en Aktien-Inhabern erwählt werden solle; die übri-gen können, ohne Unterschied der Ration, unter denjenigen Mitgliedern er-wählt werden, welche die meisten Aktien besitzen. Der Direction steht einKommissar der Regierung zur Seite, um über die Aufrechthaltung der Statu-ten zu wachen; ihm muß jeden Abend Rechenschaft über den Stand der Caffenabgelegt werden.