Band 
Dritter Band.
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Bon dm Münzen.

Währung geprägt werden. 2) Der Achtzehn-Guldenfuß oder der Reichsfußvorn Jahre 17S8, auch Leipziger-Fuß, nach welchem das hannöversche soge-nannte Caffengeld, S Speciesthaler, 18 Zweidrittelstücken, die H Stücken, j-und ^ Stücken geprägt wurden. Auch Mecklenburg-Schwerin prägte nachdiesem Münzfüße seit 178S Aweidrittelstücken oder Gulden. s> Der Awan-zig-Guldenfuß, oder Conventionsfuß, seit dem Jahre 1764, nach welchem Oe-sterreich, Sachsen, Braunschweig und andere Länder/in neuerer Zeit auch Han-nover, die größeren Silbergeldsortsn prägen ließen. (Auch in Kur-Hessen warfrüher der Conventionsfuß gebräuchlich.) 4) Der Einundzwanzig-Guldenfuß,nach welchem das Preußische Courant und das Kurhessische größere Silbergeldgeprägt wirb. S) Der Vierundzwanzig-Guldenfuß, nach welchem in Badengeprägt und in den sogenannten Reichsländern, in den Königreichen Würtem-berg und Baiern u. s. w gerechnet wird.

Die nachstehenden Tabellen enthalten europäische und außereuropäischeGold- und Silbermänzen, nach den alphabetisch geordneten Ländern und Städ-ten, die sie prägen lassen, nebst ihrer Stückzahl auf die kölnische Brutto- undfeine Mark, und ihren eigenthümlichen Feingehalt und Werth nach deutschemGelde.