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Vereine zum überseeischen Handel.
jährliche Beitrag des Mitgliedes einer solchen Gesellschaft mäßig, so gibt esfast kein leichteres Mittel, das Interesse derselben zu vereinigen und ihren Nu-tzen über den sonst gewöhnlichen Standpunkt zu erhöhen, daher bleibt ihnenderselbe rege Wetteifer, der sich unter den übrigen Klassen der handeltreibendenStande zeigt. Die Errichtung solcher Handelsgesellschaften ist daher in allensolchen Fällen anzurathen, wo die Regierungen sich nicht veranlaßt oder au-ßer Stande befindet, den Handeltreibenden den erforderlichen Schutz zu ge-wahren ; doch muß der Schutz die Grenzen des Wedürfens nicht überschreitenund also auch den Freiheiten Einzelner nicht zu nahe treten. Eine geraumeZeit hindurch wurde in England der Handel nach den afrikanischen Kästen, nachder Levante und nach einigen andern Gegenden durch so organistrte Handelsge-sellschaften betrieben, die jedoch größtentheils in neuerer Zeit aufgehoben sind.
In Betreff der Sicherheit einer Handelsgesellschaft, mußte, nach der Mei-nung des Dr. Smith, eine Aktiengesellschaft solche mehr gewahren, als eineder vorhin bemerkten Gattung, weil bei diesen die Direktoren kein persönlichesInteresse haben, ob die Geschäfte glücklich gehen oder nicht, oder ob zu derenBetrieb und Sicherung feste Plätze, Handlungscomptoire und Kriegsschiffeunterhalten werden, und die Direktoren weit eher geneigt sind, für ihren ei-genen Vortheil als für den der Gesellschaft zu sorgen. Zwar sind allerdingsbei einer Aktiengesellschaft die Interessen der Direktoren mit denen der Gesell-schaft aufs Genaueste verbunden, indem ihr eigener Nutzen davon abhängt,daß das gemeinschaftliche Capital gut angelegt werde, und daß für sich alleinkeiner derselben mit seinem Gelde einigen Gewinn dabei machen könne. Esläßt sich deßhalb auch wohl annehmen, daß die Direktoren durch das Beförderndes Nutzens der Gesellschaft ihren eigenen ebenfalls steigerten, wenigstens je-nem nicht entgegen wirkten. Allein es findet sich auch nicht selten, daß dieDirektoren großer vereinigter Aktiengesellschaften sich nicht bloß innerhalb derihnen vorgezeichneten Grenzen zu bewegen Pflegen und schon oft versucht ha-ben, sich von dem Range eines Kaufmannes zu dem eines unabhängigen Gebie-ters zu erheben. Lag es nur einigermaßen in ihrer Gewalt, so bedachten siesich nicht lange, ihre Entwürfe mit den Waffen durchzusetzen, und statt sichmit ihren Lagerhäusern und Handelscomptoiren zu begnügen, legten sie Fe-stungen an, errichteten Kriegesheere und eröffneten Feindseligkeiten. Wennman aber solche Umstände genau erwägt, so findet man, daß die weit verbrei-tete Macht der Direktoren mehr Zweck und von größerer. Wichtigkeit für sieselbst war, als die dadurch erlangten, meistens nur mäßigen Vortheile der Ge-sellschaft selbst zu befördern.
Die open iiiiä roZ-nIsteä coiiiMiiies lassen sich in dieser Hinsicht mitden Aktiengesellschaften gar nicht vergleichen. Die Angelegenheiten und Han-delsgeschäfte, die unter ihrer Aufsicht und durch ihre Vermittelung ausgeführtwurden, waren stets nach einem sehr einfachen und fast sparsamen Systeme an-gelegt; solche Gesellschaften ließen sich nie auf weiter etwas ein, als Fakto-reien und Handelscomptoire zu errichten und haben sich selten oder niemalserlaubt, nach Eroberungen oder Länderbesitz zu trachten.
Bei einer Aktiengesellschaft ist ferner aller Wetteifer und jede Unterneh-mung nach dem eigenen Willen eines Einzelnen unmöglich. Hat eine solcheGesellschaft ein ausschließendes Privilegium für sich, so muß solche durch des-sen Benutzung nothwendig Vortheils erlangen, so nachtheilig auch der Erfolg