314
Vereine zum überseeischen Handel.
140 Jahren hatte die Compagnie die Markte der ausgedehnten Länder östlichvon Malakka besucht, und am Ende dieser Zeit, 1828, wurde der Gesammtbe-trag ihrer Ausfuhr von Erzeugnissen des britischen Gewerbsfleißes nur auf75ü,üvv Pf. St. angeschlagen. Von dieser Summe kamen ungefähr 500,vllvPf. St. auf die Einfuhr nach China; da aber der Einkaufspreis des Theessich weit höher belief, so wurde der Mehrbedarf durch indische Baumwolle ge-deckt. Da der Handel zwischen Indien und China ebenfalls zu dem Monopol 'der Compagnie gehörte, so durften, ohne Erlaubniß derselben, keine Privat- !kaufleu.te Schiffe von Bombay oder Calcutta nach China senden. Unter denChinesen ist nach Baumwolle und Opium viel Nachfrage und es kann, sobald sman auf Rückfracht Rechnung machen darf, ein bedeutender Handel damit ge-trieben werden; da aber die Compagnie seither den Kaufleuten nicht erlaubte,Thee zu holen, das Wenige, was Hindostan bedarf, ausgenommen, so blieb ih-nen kein anderes Mittel übrig, Zahlung zu erhalten, als daß sie heimlich Sil-ber aus China ausführten, oder den Erlös aus ihren Waaren in den Schatz zuCanton legten und dafür, meistens unter ungünstigen Bedingungen, Wechselauf Indien annahmen; deßhalb gingen die Schiffe gewöhnlich mit Ballast zu-rück. Die Einfuhr des Opiums nach China ist, trotz des Verbots, sehr bedeu-tend, aber die Compagnie hat diesen Schleichhandel nie unmittelbar getrieben,sondern den Schmugglern das Opium, welches sie wohlfeil einkaufte, geliefert.
So hat das Monopol der ostindischen Compagnie dem britischen Handel un-endlich geschadet, da es den Privatkaufleuten nicht gestattet war, nach Indienund China Handel zu treiben, dieses Verbot jedoch nicht auf die Kaufleute inden Vereinigten Staaten sich erstrecken konnte, welche die Hanbelsvortheile ge-nossen, die den britischen Unterthanen entzogen wurden und der Compagnie ,selbst schadeten, so daß diese auch im Jahre 1833 die Faktorei zu Malda auf-gab, weil die Kosten derselben die dadurch bezweckte Einnahme bei weitemüberstiegen. Freiheit des Handels ist jetzt ein allgemeines Bedürfniß gewor-den. Um diese auch den britischen Kaufleuten hinsichtlich Indiens und China'szu gewähren, wurden schon seit 18S0 durch Ausschüsse des Parlaments die j
Verhältnisse der ostindischen Compagnie untersucht und von der Regierung j
Verhandlungen mit den Direktoren angeknüpft. Besonders eifrig wurden dieVerhandlungen wahrend der Parliamentssitzungen des Jahres I8SS betrie- !ben, weil in diesem Jahre der Freibrief der Compagnie zu Ende ging. Vonden Wortführern und ihren Anhängern wurde eine Verlängerung desselben, inseiner unveränderten Gestalt, bis zum 25. April I8S4 verlangt, hiergegen je- ^doch eingewendet, daß solches nichts anders heiße, als den englischen Handel auf5 Monate gänzlich auszusetzen und andern Nationen Gelegenheit zu geben, >den Handel mit China und Indien an sich zu bringen.
Die Regierung beabsichtigte im Wesentlichen folgende Bestimmungen fest-zusetzen, mit denen sich denn auch die Ostindische Compagnie einverstanden er-klärte: I) die Vereinigung aufzuheben, welche bisher zwischen dem handel-treibenden und dem souverainen Charakter der ostindischen Compagnie be-stand; 2) die Compagnie als eine Handelsgesellschaft gänzlich abzuschaffen undden Handel der allgemeinen Eoncurrenz frei zu geben; S) der Compagnie zugestatten, ihre jetzige Gewalt in Indien noch 20 Jahre lang auszuüben;den Europäern gesetzlich den Landbesitz in Indien zu gestatten; 5) den Jn-diern, ohne Rücksicht auf ihre Farbe, Geburt oder Religion, die gleiche Wahl- ^