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Dritter Band.
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Vereine zum überseeischen Handel.

cheiheitskauflcute ernannt hat, an deren einen jedes fremde Schiff bei seinerAnkunft sich wenden muß, damit er für die Bezahlung der Ein- und Aus-fuhrabgaben sowie für das gute Betragen der Schiffsmannschaft Bürgschaftleiste, so ist doch diese Versicherung leicht zu erlange», weil jeder Hong sieübernimmt. Nach den Erfahrungen der Amerikaner, welche jährlich gegen 4ÜSchiffe nach China senden, steht dem Capital» die Wahl des Hong frei; ergibt diesem eine bestimmte Summe für die Bürgschaft, und kauft gewöhnlichauch Waaren von ihm, ohne jedoch weder im Handel mit andern Hongkauf-leuten, die keine Versicherung übernommen haben, noch mit lolchen Kaufleu-ten, die nicht zu den Hongs gehören, beschrankt zu sein. Die ostindlsche Com-pagnie hingegen handelte bloß mit Hongkaufleuten, unter welche sämmtliche,in Canton befindliche, die Factorei ihre Geschäfte theilte, und die einen an-sehnlichen Gewinn davon zogen. Die Factorei-Beamten hatten daher einenbedeutenden Einfluß auf die Hongkaufleute und suchten diesen zur Verdrän-gung ihrer Nebenbuhler, der Amerikaner, zu benutzen, indem sie jene Kauf-leute anreizten, den Vicekönig um ein Verbot des Handels der Amerikanermit Privatleuten dringend zu ersuchen. Dieses Verbot erfolgte zwar, wardaber nicht beachtet, und der Handel nahm wieder seinen alten Gang. Daßdie Beamten der ostindischen Compagnie mit den chinesischen Behörden in Can-ton zerfielen, wodurch die gänzliche Zerstörung der britischen Factorei am 12.Mai 183 l herbeigeführt wurde, mochte hauptsächlich davon herrühren, daßdie Compagnie viel von ihrem ehemaligen Ansehen bei den Chinesen verlorenhatte, denen der Verfall dieser Handelsmacht nicht entgangen war, und schonim.Jahre 1831 hatten die Hongkaufleute an den Vicekönig eine Denkschriftgerichtet, in welcher sie die Meinung äußerten, daß die ostindische Compagniesich wahrscheinlich in Kurzem auflösen würde, und ihn für dielen Fall auf ein«Maßregel zur Sicherung des Verkehrs aufmerksam machte». Charles Grantsagte in seiner Rede im Unterhause am 13. Jun. 1833: „Wenn man denDurchschnitt von 3 Perioden, jede zu fünf Jahren annimmt, so ergibt sich, daßam Ende der ersten ein Nutzen von 1,500,000 Pf. St., am Ende der zweitenein Nutzen von 830,000 Pf. St., und am Ende der dritten Periode nur nochein Nutzen von 7 30,000 Pf. St. übrig blieb. Es ist daher gar nicht unwahr-scheinlich, daß, wenn das Haus das Monopol verlängerte, die Compagnie esfreiwillig aufgeben würde"; und schlägt am Ende seiner Rede dem Hause fol-gende Resolutionen vor: 1) daß es allen britischen Unterthanen erlaubt sei»solle, nach den Hafen von China zu reisen und mit Thee und allen Produktenjenes Reiches Handel zu treiben; 2) daß, wenn die Compagnie sich veranlaßtfinden sollte, alle ihre Activa und Passiva der Krone zu übergeben, diese auchalle und jede Verbindlichkeit übernehmen solle, weiche der Compagnie obgele-gen haben; und 3) daß die Regierung Indiens unter den vom Parlamentevorzuschreibenden Beschränkungen in den Händen der Compagnie verbleibensolle. — Nach der Angabe, die Lord Landsdowne im Oberhause am 5. Juli1833 mittheilte, war der Handel der Compagnie nach China bis 1832 von5,646,000 auf 3,601,688 Dollars gefallen, während sich der Handel der Ver-einigten Staaten von 2,577,500 Dollars auf 3,05o,SL7 gehoben hatte. Beisolchem Verfalle war es der Compagnie noch weniger als früher möglich, denindischen Handel in dem Umfange zu treiben, in welchem er geführt werdenkonnte, und den Verkehr für das Mutterland gewinnreich zu machen. Seit