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Vereine zum überseeischen Handel.
Elbufer zu bilden; da aber Mehre der Meinung waren, baß Norddeutschland,besonders Sachsen, eine selbstständige Verbindung an der Elbe bilden müsse,so erfolgte am so. November 1822 von dem Handelsmann Hoher zu Neu-stadt, in Verbindung mitBogt und Peters, als Mitstiftern der beabsichtig-ten Anstalt, eine öffentliche Einladung zu derselben, in welcher zwar alle Vor-theile, die sich von einem solchen Verein für die Fabriken Sachsens und derangrenzenden Linder hoffen ließen, umständlich aus einander geletzt waren,worin jedoch auch in Betreff mancher Beziehungen auf die Rheinisch-westindi-sche Compagnie viele Unrichtigkeiten aufgestellt waren, wie z. B., daß eineElbhandelsgesellschaft bei jeder Expedition 20 bis 40,000 Thlr. mehr gewin-nen, könne als jene. Im März 182S wurden von Hoher Circulairschreibenmit dem Entwurf der künftigen Statuten versendet, und im August, wo schonüber 52,000 Thlr. unterzeichnet waren, wurde in Neustadt bei Stolpen dieerste Versammlung der Actionnaire gehalten, der Plan der Statuten geprüftund ein provisorisches Directorium erwählt, worauf am Z. November 1823 zuDresden eine zweite Conferenz stattfand, in welcher das Unternehmen seinemKiele dadurch naher geführt wurde, daß. dessen Stifter die weitere Ausbildungdem Hause Bassenge und Comp, zu Dresden, in Verbindung mit ander»sächsischen Handelshäusern übertrugen. Dann wurde ein eigener Reisenderbeordert, die Fabrikanten im Erzgebirge im Voigtlande und in der Lausitz zurTheilnahme einzuladen. An der Mitte des Jahres 1824 constituirte sich dieCompagnie, mit Genehmigung des Königs, dergestalt, daß sie mit dem 2. Ja-nuar 182S beginnen, den überseeischen Vertrieb sächsischer Fabrikate und Pro-dukte zum Zwecke nehmen und ihren Sitz in Leipzig haben sollte, worauf sieden 15. Mai 1825 in volle Wirksamkeit trat. Folgendes sind die Hauptpunkteder Statuten für dieselbe. I. Die Dauer der Elb-amerikanischen Compagnieist fürerst auf 15 nach einander folgende Jahre vom 2. Jan. 1825 an festge-setzt, 2. Das zu dieser Unternehmung erforderliche Capital wird auf Actieneingelegt, und zwar fürerst bis. »UW Belüüf.vss 500.-OY6 Thlr. MUß. Cour.,nach dem Münzfuß von I7L4, oder looo Actien, jede zu 500 Thlr. gerechnet.
5. Die Actien werden auf den Inhaber, lautend vom 2. Januar 1825, aus-gestellt, und von da mit 4 Procent jährlich, in halbjährigen Terminen, EndeJuni und Ende December jeden Jahres verzinst. 4. Mit den Actien werde»Zinscoupons auf I o Jahre, auf dem Hauptcomptoir in Leipzig zahlbar, aus-gegeben. Gehen dieselben ober eine Actie verloren, so kann der Verlierendeneue Docurnente nur gegen einen auf seine Kosten, unter Angabe der Num-mern 3 Mal von S zu S Monaten wiederholten Aufruf in der leipziger, berli-ner und Hamburger politischen Zeitung und nach Ablauf von 2 Jahren vonder Bekanntmachung des ersten Aufrufs in der leipziger Zeitung an, verlangen.Nach Ablauf dieser Zeit sind die Forderungen aus dem Verlornen DocumentMit diesem amortisirt. 5. Die Compagnie- erkennt keinen Arrest noch, Be-schlag weder auf Actien noch auf die Zinsen- oder Dividendenzahlungen an.
6. Jeder Actionnair haftet für die Compagnie nur mit dem Betrage der- vonihm abgeschlossenen Actien. Die Gesammtheit der Actionnaire bildet die Com-pagnie, von deren Beschlüssen die Begründung und Organisation dieser Unter-nehmung abhängig ist. Die. Versammlung und Abstimmung sämmtlicherActionnaire findet statt, wenn <r) der Fonds von 500.500 Thlr. vermehrt, >»)ein Beschluß über Fortsetzung der Gesellschaft über die bestimmte Frist gefaßt,