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Dritter Band.
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der vorzüglichsten Handelsplätze.

so geschieht die Zahlung allemal in Laubthalern zu 4 Schweizer Franken; eskönnen jedoch hier auch folgende Sorten nach ihrem festgesetzten Tarif mit inZahlung gegeben werden:

Gold: Doppelte Franz. Louisd'or Schw. Franken 31,40.einfache - - - - 15,Sü.

Französische 46 Frankenstücke - - 27,00.

20 - - - ", 50 .

Silber: Französische Laubthaler Schw. Franken 3,90.

Deutsche Brabanterthaler - - 3,85.

halbe - - - I,S2z.

Die Französischen Sorten gelten, wenn sie gesucht sind, z pCt. Agio überihren gesetzlichen Werth, Laubthaler dgl. j pCt., und Gold gewöhnlich z pCt.Agio.

Deutsche 24, 12 und 6 Kreuzerstäcke verlieren IjpCt. gegen Karolinszu 11 sl. im 24 fl. Fuß pr. 15 Schweizer Franken.

Schweizer 10 Batzen- und 5 Batzenstücke verlieren 2D pCt., und kleineScheidemünze 3H pCt. gegen Schweizer Franken, d. h. für 10V dieser Sortenzahlt man S7j oder 96^ Schweizer Franken.

Die große Menge von Scheidemünze, welche in der Schweiz in Umlaufgesetzt ist, macht, daß sie in großen Zahlungen nicht zugelassen wird und mehrerepCt. gegen größere Sorten verliert.

Gegenwärtige Wechselarten, veränderlich ») und nach dem Silberpari.Man zahlt I S. P. ! empfangt

Amsterd. 1 M.

Schw. Fr.

' 143 z

Hamb. 1 M.

-

'127

London 1 M.

-

'17

) ,ooParis, ) ^ "

Strasb.)

-

'99Z

Leipzig kurz .

-

'13

desgl.

-

'260

Genua .

-

'98j

Livorno.

Sous

'67

oder .

Schw. Fr.

'3,35

Mailand 3 M.

-

'55,75

Augsburg kurz

-

'172

Wien 2 M. .

-

'17iz

101

14Z,6>100 fl. Holl. Cour.125,12 100 Mark Bco.

15,66 § 1 Liversterling.

>150 Franz. Francs,. 27 Schweiz. Fr.

40 Franz. Francs.5 Thlr. W. Z.

150 desgl.

155 I-ire iniovv.

1 kkLun von 5

oder

für

Bern

Genf t kurzLausanne)

Franks, a. M. 1 M. '27St. Gallen kurzZürich kurz .

13,12162,4101,15V3

58,33^160 Oesterr. Inre.175 >100 fl. im 20 fl. Fuß.

59,4 i3,47 j

I^iro

'97z K für Ivo Schweizer Franken in Laubthaler-Va-luta.

für Ivo fl. in Karolin zu 11 fl. pr. 15 Schw.

ii 8

S7ßj Frank.

98 K für 100 fl. in Louisd'or zu 10 fl. pr. 16Schweizer Franken.

Nach der hier eingeführten Wechselordnung, finden keine RespekttageStatt, sondern Wechsel müssen am Verfalltage vor Sonnenuntergang bezahlt.