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Dritter Band.
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der vorzüglichsten Handelsplätze.

Zeit, binnen welcher Ersterer die gekauften Papiere nicht fordern darf. dannaber noch eine Zeit. wo der Käufer sie an jedem Werktage bis i-j Uhr Nach-mittags fordern kann und solche ihm bis 6 Uhr Nachmittags ausgehändigtwerden müssen.

Fix: allein, heißt: an einem bestimmten Tage, und nicht früher diegekauften Papiere abnehmen oder liefern.

Bei diesen Zeitgeschäften gibt es auch Falle, wo sich der Käufer ausbe-dingt, die in Fonds abgeschlossene Summe, zur Zeit der Lieferung ein, zweioder dreimal so groß fordern zu können, als sie im Schlußzettel angenom-men ist, und dieses nennt man Nochgeschafte.

Eine andere Art Geschäfte mit Fonds sind wiederum diejenigen, welchemit Prämien verbunden sind, wobei Vor- und R ü ckp ramie n vorkom-men und die ebenfalls fix und täglich,oder sir abgeschlossen werden.

Eine Vor p r a mi e setzt vorausr.der Käufer habe hier zwar eineSumme in Fonds, zu einem bestimmten Course abgeschlossen, um solche ent-weder binnen einer gewissen Seit abzunehmen, so daß sie ihm täglich zu seinerDisposition gehalten werden müssen; oder daß er sie nur nach Ablauf einerfestgestellten Seit abnehmen willim Falle er sich aber,zu keiner Abnahm«verpflichtet halt, will er dem Verkäufer durch eine festgestellte Prämie von z.B, j, l oder 2 pCt, welche man hier Reugeld nennt, entschädigen.

Eine Rückprämie: fix und täglich oder fix ist das Gegentheil vonvorstehender, und hängt es hier von dem Verkäufer ab, ob er die verkauftenPapiers liefern.oder statt dessen die Prämie an den Käufer bezahlen will.

Mit den Prämiengefchäften ist aber auch oft noch ein anderes verbunden,welches man Stellgeschäst oder Prämien-Stellgeschaft nennt. Hier steht esDemjenigen frei, der sich zur Prämienzahlung verpflichtet hat, zur Verfallzeitzu erklären, ob er die behandelten Papiere abnehmen, oder liefern, oder diePrämie bezahlen will. Die Seit der deßfallsigen Erklärung wird beim Han-del festgestellt und. wenn nicht das Eine oder Andere zur bestimmten Seit ge-schieht oder erfolgt, so ist der andere Theil seiner Verpflichtung entbunden undes hängt alsdann von ihm ab, das zu fordern, wozu er nach dem Schlußzettelberechtigt ist.

Kündigung bei Staatspapieren.

Die Kündigung , ist bei gewöhnlichen Zeitgeschäften um Uhr Nachmit-tags an der Börse festgestellt, wenn nicht ein Anderes verabredet ist.

Verbindlichkeiten der Theilnehmer an Fo nds ge sch a ften,nach Anfertigung der S ch l u ß ze tte I von vereideten Mäk-lern (bekannt gemacht im Decbr. 1S2S).

l> Alle Ieit-Geschäfte find, ohne Ausnahme, bis b Uhr Nachmittags zuerfüllen, sowohl am Verfalltage des Schlußzettels, als auch, im Fall er mittäglicher Lieferung lautet, am Tage der Kündigung, welche bis Uhr Nach-mittags erfolgt sein muß.

2) Fallt der bestimmte Tag der Erfüllung eines Aeit-Geschasts über-haupt, oder der bestimmte Erklärungstag eines Pramien-Geschäfts auf einenSonntag oder auf einen christlichen oder jüdischen Feiertag, so kann die Erfül-lung, ohne Rücksicht, ob beide Theile derselben Religion zugethan sind odernicht, immer erst am nächsten Werkeltage von dem Verpflichteten verlangt