592 Münzen, Maße und Gewichte
Wechselarten veränderlich») und nach dem Silb erp ari inConvent.-Courant oder im 20 fl. Fuß.
Man gibt auf j S. P. j für
Amsterdam k. S. »137A Thlr.Augsburg st UfoFrankfurt a. M.
Genua 2M.
Hamburg -oder
Leipzig .
Livorno 2M.
London 3 -Mailand I -Neapel
Paris, Lyon 2 M.
Prag, TrieftVenedig .
Constantin. 30 T.
Smyrna 3l - jAn merk. Wechsel
»SZ4 fl.»SSA fl.»117H fl.»145 Thlr.»145 fl.»SSZ- Thlr.1 fl.
'S fl. 47 Xr.»ssz fl.
1 fl.»1174 fl.»SS« fli
»ssz fl.
ifl.
"sii
100
SS,6
115.5144^144/^100S7,S4
O 1 I,
ISO
61,64
115.5IOO100
250 fl. Holl. Cour.
ISO fl. in 20 Xr.
100 fl. Wechselgeld.
3 so I-iro iiuove.
100 Thlr. Hamb. Banco.200 Mark
100 Thlr. Wechselzahl.»57ß 8o1äi »>l>n. hrivn.
1 Liversterling.
300 1.Ire nustriuelio.
hier mit Kronthalern st 2 fl. 15 Xr.in Wien gelten) bezahlt.
3 so Franken.
100 fl. in 20 Xr.
300 I-ire uustriuolie.
,, , j»2SS Para.
in Augsburger Courant auf Wien gezogen, werden
(statt 2 fl. 12 Xr. Zwanziger, was sie
Der Ufo isthier 14 Tage nach der Acceptation, 4 Ufo 7, 1j Ufo 21, 2Ufo 28 Tage. Außerdem hat man für Wechselbriefe, die nicht st Vistn, oderauf einige bis 7 Tage Sicht, oder auf einen bestimmten Tag zahlbar lauten,drei Respekttage festgesetzt. Wechsel Nils Mitte be6 Menets zahlbar ge-stellt, werden als am löten Tage zahlbar verstanden und haben ebenfalls 3Respekttage; diejenigen aber, welche nach dem Verfalltage präsentirt werden,haben keine, sondern müssen binnen 24 Stunden bezahlt oder protestirt wer-den. Sonn- und Festtage werden unter die Reipecttage mitgerechnet, undfallt der letztere Respecttag auf einen dieser Tage, so muß den nächstfolgendenWerktag gezahlt oder protestirt werden.
Nach einer Verordnung vom 18. Februar 1812 muß jede Vollmacht, je-der Protest eines Wechselbriefes, jede Notariats- oder Gerichts-Acte aus Lan-dern, in welchen sich Oesterr. Gesandten, Geschäftsträger oder Consuln befin-den, durch die Oesterr. Gesandtschaften legalisirt werden, wenn solche vor Ge-richt Glauben erhalten sollen.
Maße und Gewichte.
Die Wiener Elle hält 345-H Franz. Linien, oder 30,68 Engl. Zoll.
Der Wiener Fuß oder Schuh von 12 Zoll st 12 Linien, hält140,127 Franz. Linien, oder 12,4455 Engl. Zoll, oder 0,315102 Franz.Meter.
Die Faust, wonach die Höhe der Pferde gemessen wird, hat 4 Zoll.
Der QFuß hat 144 QZoll ---- o,5SSS2l Franz. QMeter, oder 0,SSS2lNiedcrländ. QPalmcn.
Der Kubikfuß von 1728 Kubikzoll — 0,031585 Franz. Kubikmeter,oder 0,31585 Niederland. Kubikpalmen.