Gesetz« und Interessen der Menschen. 97
156.
Aristokratie.
Kaioi xcíyaOot rigimn wohl; aber der Miß-brauch ihrer Gewalt ist, wenn sie dieselbe auf ihreleiblichen Nachkommen bringen, das ist, ihrer Ge-schlechter Interesse den Nothwendigkeiten des ge-meinen Wesens vorziehen.
157 .
Eine erobernde Stadt wird meist eine Aristo-kratie, denn einen aus ihrer Mitte laßt sie nichtüber sich regieren: man sieht ihn zu oft, er impo-mrt nicht. Eine Demokratie wird sie nicht langebleiben, weil sie sonst wenig erobern, oder durchdie Einkünfte der Eroberungen reich, d. i., zurOligarchie reif werden wird.
158.
Die Aristokratie verwandelt sich sehr schwer ineine Alleinherrschaft. Viele sind schwer zu be-friedigen, wenn sie alle jeder seine Ansprüchehaben. Auch wirken ihre Interessen kräftiger, dasie unter wenigere als im Volksregiment concen-rrirt sind. Die Hülfe, welche der Unterdrücker ha-ben müßte, würde schwer zu erwerben seyn; ermüßte einem zahlreichen Adel alle seine Clientenverführen, oder zur Werbung einer ausländischenArmee so reich seyn, daß er zu früh den öffentli-chen Neid und Argwohn gegen sich erregte.
159.
Die Aristokratie, selbst die Herrschaft eines Ei-nigen, wird vom römischen Volk gerechtfertiget.Das Volk eroberte für die Republik, und glaubtesich durch dieses Verdienst zu derselben Verwaltungqualificirt. Als es aber die Gewalt, Tribunos»nilitum zu ernennen, bekam, bekannte es durchseine Wahl, daß viele Arme streiten müssen, aber3 . ». MwerS l-mmî!. Werke. XXXVII, 7