^ unwiederbringlich verloren sei. Die einfachste Berechnung beweise, daß, selbst in dem Falle, als Frankreich seine Erwerbungen diesseits des Rheines! und der Alpen, die ihm die Friedcnsvcrträgc von Luneville und Amieos! zugesichert, ungeschmälert behalte, es noch immer weit davon entfernt sein' würde, denselben Grad relativer Macht zu haben, den es im Jahre 1792besessen und vorher immer sein eigen genannt habe. Dennoch verlangendie Verbündeten, daß man nicht etwa einen Theil jener Erwerbungen, sonderndaß man sie ganz abtrete, obschon die Souvcraine selbst in ihrer Erklärungaus Frankfurt Europa verkündet haben, daß sie Frankreich einen ausgc,dchntcren Gcbictsumfang, als es je unter seinen Königen gehabt, zugeständen!Indem man Frankreich auf seine alten Grenzen einschränke, iverdc esdaher, das Jahr 1792 als Norm angenommen, an relativer Macht genauso viel verlieren, als die übrigen Mächte seit jener Zeit daran gewonnenhaben. Außerdem beklagte sich die Note über das Stillschweigen derBevollmächtigten in Betreff der Prinzen der Napolconischcn Dynastie, unddarüber, daß England mehrere der wichtigsten, ehemals französischenColoniccn nicht zurückgeben wolle.
Die Bevollmächtigten hörten die Vorlesung dieser Note stillschweigendan, und erklärten dann, ohne sich im Geringsten in die Erörterung ihresInhaltes einzulassen: daß die Bemerkungen, welche sie vernommen, keinebestimmte und ausdrückliche Antwort der französischen Regierung auf den,von ihnen in der Sitzung vom 17. Februar übergcbcncn Entwurf enthielten;daß daher die Forderung, welche die Bevollmächtigten der verbündetenHöfe in der Conferenz vom 28. Februar gestellt hätten, eine bestimmte undausdrückliche Antwort binnen der Frist von zehn Tagen, über die sie mitdem Herrn Bevollmächtigten Frankreichs übereingekommen, zu erhalten,nicht erfüllt worden sei. Außerdem erklärten sie, daß sie durch Aufnahmejener Bemerkungen in das Protokoll keineswcgcs zugleich allen beigefügtenAktenstücken *) einen officicllcn Charakter beilegten.
Auf Letzteres antwortete Caulaincourt, daß diejenigen dieserAktenstücke, welche nicht officielle im strengen Sinne dieses Wortes seien,wenigstens authentische und öffentliche wären. Die Bevollmächtigten derverbündeten Höfe erwiderten nichts, sondern schickten sich an, die Sitzungaufzuheben. Da fand es Caulaincourt für räthlich, um doch einiger,maßen sein, für den Ik). gegebenes Wort zu erfüllen, folgende Erklärung")abzugeben. Der Kaiser der Franzosen sei bereit, in dem abzu,schließenden Vertrage auf jeden Titel Verzicht zu leisten, welcher Verhältnisseder Herrschaft, Oberhoheit, des Schuhes, oder verfassungsmäßigen Einflussesaußerhalb den Grenzen Frankreichs ausdrücke: er sei ferner bereit zur
*) Caulaincourt hatte seiner Note als Beweisstücke beigefügt: die, von demBaron St. Aignan am 9. November 1813 zu Frankfurt verfaßte Note; dasSchreiben des Fürsten Mctternich an den französischen Minister der auswärtigenAngelegcnbciten aus Frankfurt vom 25. November 1813; das Schreiben des HcrzogSvon Vicenza an den Fürsten Metternich aus Paris vom 2. December 1813; dieFrankfurter Erklärung.
Caulaincourt nannte sie >,»oto verbale".