Band 
Zweiten Theiles Zweiter Band.
Seite
36
JPEG-Download
 

3b

dem Entwürfe der Bevollmächtigten bcizutretcn; »nd even ,o wenig »onnteer einen Gegenenlwurf überreichen, weil ihm ein solcher von seinem Kaisernicht gesendet worden.

In dieser Verlegenheit überreichte er in der Sitzung der Bevollmäch-tigten am 10 . März eine Note, deren erste Hälfte zwar dem SchreibenNapoleons vom 2 ., aber nicht der Sachlage angemessen war, und derenzweite, jedoch in anderer Form dargebracht, vielleicht das Einzige hättesein müssen, worauf er sich, da er keinen Gegcncntwurf vorlegen konnte,hätte beschränken sollen. Die zweite Hälfte enthielt nämlich eine Auseinander-setzung, wie sehr man Frankreichs Ehre antaste, indem man ihm jedeStimme bei der künftigen Constituirung nehme, ihm sonach die Bcfugnißrauben wolle, für ehemalige, jetzt unglückliche Verbündete etwas zu thun,und Caulaincourt hatte in der That Recht, wenn er sich beklagte,daß man Frankreich nicht einmal wissen lassen wolle, wer seine nächstenNachbarn sein würden, und daß es, indem es der Bedingung bcitrcte,daß ohne dasselbe das allgemeine System des Besitzstandes und des Gleich-gewichtes von Europa geregelt werde, sich gleichsam selbst von der europäi-schen Staatcngcsellschaft ausschließen würd«. Obschon diese Erklärung sehrspät gekommen wäre, und eben darum den Mangel einer Vollmacht zurUcbcrrcichung eines Gcgcncntwurfes nur schlecht bemäntelt haben würde,möchte sie, wenn allein hingestellt, ihrer unläugbaren Triftigkeit wegen,doch vielleicht eine bessere Wirkung hervorgebracht haben, als es geschah,da Caulaincourt ihr lange Klagen darüber, daß man Frankreich aufeine alten Grenzen einengen wolle, vorausgehen ließ.

In dem ersten Theile der Note ") nämlich, die der französischeBevollmächtigte in der Sitzung vom 10. März vorlas und übergab, beriefer sich zuvörderst darauf, daß die verbündeten Souveraine in der FrankfurterErklärung"), so wie ihre Bevollmächtigten in dem Vorschlage vom 7. Fe-bruar als Grundsatz aufgestellt hätten, Frankreich solle durch den Friedendieselbe relative Macht erhalten, welche es vor den Kriegen gehabt, die durch ebendiesen Frieden geschlossen werden sollten. Dann wies er auf die Verände-rungen hin, welche in dem Besitzstände der übrigen Mächte durch diegänzliche Theilung von Polen, durch die Secularisirung der geistlichenFürstenthümcr in Deutschland, durch das Verschwinden der RepublikVenedig, durch die Abtretungen, welche Schweden und die Türkei anRußland zu machen gezwungen worden, vorgegangen seien, wie auch daßEngland in Ostindien binnen derselben Zeit seine Besitzungen verdoppeltund ein Reich gegründet habe, dem zwei der größten europäischen Mon-archien kaum gleich kämen. Wenn daher Frankreich auf den Besitzstand,den es vor Ausbruch des Krieges von 1792 gehabt, sich beschränken müsse,würde es offenbar nicht dieselbe relative Macht haben, die es damals gehabt, aberauch nicht einmal dieselbe absolute, da seine größte überseeische Besitzung * * ***) ")

*) Sie ist zu umfangsreich, um ausführlich mitgetheilt werden zu können. Manfindet sie in Ngirtbola», II. 372 — 382.

-) Siehe S. 49 dieses Theiles.

***) St. Domingo.