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Anzahl Gliedern bestehe» soll, wie diejenige, welche den Senat und das Haus der Re-präsentanten dieser Republik ausmacht.
Abfch n i t t 2. Die Delegatcn zn der Convention sollen auf die nämliche Art zuge-theilt sein, als die Glieder des Senats und des Hauses der Repräsentanten alsdannnach dem Gesetz zugetheilt sein werden.
Abschnitt 3. Zur Erwahlung besagter Dclegalcn sollen an dem vorerwähntenFreitag im nächsten November in den verschiedenen Wahlbezirken des Staats, auf glei-che Art wie die allgemeinen Wahlen dieser Republik zu halten verordnet sind, Stiinm-tistcn eröffnet werden ; zn dem Ende sollen sich die Jnspcctorcn, Richter und Schreiberder letzt vorhergehenden allgemeinen Wahl zu der gewöhnlichen Stunde und auf dem ge-wöhnlichen Platz wo in den verschiedenen Wahl-Bezirken Wahlen gehalten werde», anbesagtem ersten Freitag im nächsten November cinfindcn, von den bei allgemeinen Wah-len stimmfähigen Bürgern geschriebene oder gedruckte Stimmzettel in Empfang nehmen,und solche in einen gehörigen Kasten oder Kasten, die z« dem Ende von den geeignetenBeamten anzuschaffen sind, vcrwahrlich niederlegen; auf diesen Stimmzetteln muß all-sten das Wort --Delegatcn" angeschrieben sein ; llnd die besagte Wahl soll in jeder an-dern Hinsicht, wie die Wahlen für Senatoren und Repräsentanten zu der GeneralAstembly betrieben, Bericht davon erstattet und eingesandt werden; und die Berichtcr-stattendc» Richter besagter Wahl sollen den Personen, welche als Delegatcn zu besagterConvention erwählt worden sind, ausgleiche Weise Nachricht davon ertheilen, wie ce indem sechzehnten Abschnitt einer Aete vom fünfzehnten Februar, Siebenzchn hundert undneun und neunzig, betitelt: --LineAkte, znr Anordnung der allgemeinen Wahlen in die-ser Republik" verfügt ist, daß den Personen, welche zu dem Senat nnd Hans der Re-präsentanten dieser Republik erwählt worden, Nachricht davon gegeben werden soll.
Abschnitt 4. In, Fall irgend einige der besagten Jnspcctorcn, Richter oderSchreiber abwesend sein sollten, so sollen solche erledigte Stellen entweder durch Wahloder Bestellung anderer Personen, wie es der Fall erfordern mag, besetzt werden, umals Jnspcctorcn, Richter oder Schreiber so zu dienen, wie es durch dasucklgcmcine Wahl-Gesetz vorgeschrieben wird.
A b sch n i t t 6. Der Secrctar der Republik soll die Berichte über die an besagtemersten Freitag im nächsten November gehaltenen Wahlen für Dclcgaten zu besagterConvention, sobald er dieselbe» von den verschiedenen Scheriffs empfangen hat, demGouvcrnör vorlegen, welcher die Anzahl der Stimmen, welche eine jede Person erhalte»hat, für welche, laut des Berichts, als Delegatcn gestimmt worden, aufzahlen und aus-mitteln—und alsdann in einer öffentlichen Proelamatio» die Namen der Personen be-kannt »lachen soll, welche zu der Convention gcbörig erwählt und auserlesen wordensind.
A b sch n i t t si. Die auf besagte Art erwählten Delegatcn sollen sich auf den erstenDienstag im Mai, Achtzehn hundert und sieben nnd dreißig im Staats-Capitolium inHarrisbnrg versammeln und durch die Wahl eines Prajidcntcn organisircn, und wennirgend einige von den Gliedern besagter Convention mit Tod abgehen oder ihre Stelleniederlegen sollten, so soll der Präsident der Convention seine Wahl-Befehle ausfertigenund an den Scheriff des gehörigen Cauntics ergehen lasten, mit der Verordnung, dastznr Besetzung solcher erledigten Stelle oder Stellen eine Wahl aufdie nämliche Art sollgehalten werden, als es zur Besetzung erledigter Stellen im Senat nnd Hans der Re-präsentanten vorgeschrieben ist, und wenn die Convention so organisirt ist, so können zic,wenn |ic es für schicklich erachten, sich an irgend einen andern Ort hin vertagen, und zuier Vollziehung der ihnen angewiesenen Pflichten schreiten; Und wenn die Conventionüber die Verbesserungen einig geworden ist, so soll die Constitution, i» ihrem vcrbcstertenZustande, aufs neue abgeschrieben, von den Beamten und Glieder» der Convention un-terzeichnet, und dem Secrctar der Republik eingehändigt werden, welcher dieselbe in sei-ner Amtstube registrirc», und sobald als möglich wöchentlich einmal in wenigstens zweiZeitungen in jedem Caunt», in welchem zwei oder mehr Zeitungen herausgegeben werden,intd in allen Zeitungen in jedem Caunty, wo nicht mehr als zwei gedruckt werden, nndwenigstens in sechs Zeitungen in der Stadt Philadelphia im Druck öffentlich bekanntmachen lasten soll: Unter der B c d i n g n n g, Dali in jcdcmCaunty, in welchem eineDeutsche Zeitung gedruckt wird, der Secrctar diese als eine von den Zeitungen auserle-sen soll, in welchen die verbesserte Constitution gedruckt werden soll bis ,uf den Tag derWahl, welche für die Annahme oder Verwerfung der vorgelegten Verbesserungen gehal-ten werde» soll.