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Band I.
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Abschnitt 7. Es soll feilt Delegat für irgend einen andern Bezirk als denjenigenerwählt werden, in welchem er ein ganzes Jahr lang zunächst vor der Wahl gewohnthat.

Abschnitt 8. Um die Gesinnung der Bürger in Rücklicht der Dienlichkeit derAnnahme der Verbesserungen, über welche die Convention einig geworden ist, bestimmenzu könne», so soll besagte Convention das Recht haben, einen Wahl-Befehl an denScheriff eines jeden Caunty dieser Republik ergehen zu lassen, und ihm aufzugeben, be-kannt zu mache», wann und aufweiche Art eine Wahl zu besagtem Endzweck solle gehal-ten werden, und eS wird jedem der besagten ScheriffS zur Pflicht gemacht, demgemäßsolche Mehl bekannt zu machen; und im Fall diese Wahl nicht aus den Lag, an welchemdie allgemeine Wahl gehalten wird, Statt haben sollte, so sollen die Richter, Jnspectoren und Schreiber der letzt vorhergehenden Wahl in jedem Launschip, Abtheilung undBezirk dieser Republik, eine Wahl den Vorschriften besagter Convention gemäß in je-dem Launschip, Abtheilung und Bezirk halten, an dem gewöhnlichen Platz oder Platzen,an welchen allgemeine Wahlen darin gehalten werden, und es wird den besagten Richternund Jnspeetoren zur Pflicht gemacht, bei der besagten Wahl von den ltimmsahigen Bür-gern geschriebene oder gedruckte Zettel zu empfangen und solche in einen Kasten oder Ka-sten, welche zu dem Ende von den geeigneten Beamten anzuschaffen sind, verwahrlich nie-derzulegen diese Zettel sollen aussen das Wort "'S erbeffer » nge tt” überschriebenhaben, und diejenigen welche den Verbesserungen günstig jind, tonnen ihren Wunschdadurch ausdrucken, daß ein jeder mit einem gedruckten oder gejchriebeneu Zettel stimmt,welcher die Worte "Für die Verbesserungen" enthalt! und die, welche solchen Verbesse-rungen entgegen sind, können ihre Misbilligung dadurch zu erkennen geben, daß ein je-der mit einem gedruckten oder geschriebene» Zettel stimmet, welcher die Worte "Gegendie Verbesserungen" enthalt; und die Mehrheit der ganzen Anzahl Stimmen, welcheauf diese Art für oder gegen die Verbesserungen gegeben werden, soll, nachdem dieselbeaufdie hiernach vorgeschriebene Art ausgemittelt ist, entscheiden, ob besagte Derbefferuu-gen hernach als ein Theil der Constitution dieser Republik angenommen werden sollenoder nicht: Jedoch unter der Bedingung, Daß, wen» besagte Conventionerklären sollte, daß eS am dienlichsten sei, die Verbesserungen dem Volte in abgesendet -teil und getrennten Vorschlügen vorzulegen, die besagten Richter, Jnspeetoren undSchreiber verbunden sei» sollen, Stimm-Zettel zu empfangen, welche demgemäß—oderauf irgend eine Art, welche besagteConvention vorschreiben mag, zubereitet nnd ausgeser.tigt worden sind.

A b sch n i 11 9. Die Wahl wegen besagter vorgeschlagenen Verbesserungen soll in je-der Dinsicht so betrieben werden, wie die allgemeinen Wahlen dieser Republit jetzt be-trieben werden, und es soll die Pflicht der Bericht erstattenden Richter der verschiedenenCaunties derselben sein, nachdem sie zuvörderst die Anzahl der Stimmen, welche für odergegen besagte Verbesserungen gegeben worden, auf vorerwähnte Art sorgfältig untersuchtund ausgeinittelt haben, Duplieat Berichte, welcbe in Worten, der Länge nach, und nichtblos in Zahlen ausgedrückt sein müssen, davon auszufertigen, wovon der eine so verfer-tigte Bericht in der Amtstube des Protonotars des gehörigen Caunty zu hinterlegen,und der andere versiegelt und an den Seeretar der Republik zu überschreiben ist, undsodann sammt den andern Berichten, welche nach dem Gesetz dem Seeretar der Repub-lik zugestellt werden müssen, durch einen der besagten Richter dem Scheriff überliefertwerden soll.

Abschnitt 10. Ls soll ferner die Pflicht des Secretars der Republik fein, „achEmpfang der Wahl-Berichte für und gegen die von der Convention vorgeschlagene»Verbesserungen, dieselben dem Sprecher deS Senats an oder vor dem ersten Donnerstagin der nächst nach solchem Empfang folgenden Sitzung der Gesetzgebung zu überliefern,welcher dieselbigen in Gegenwart der Glieder des Senats und Hauses der Repräsentan-ten ausden nächsten Dienstag darnach öffne» und bekannt machen soll; und wenn dieAnzahl der Stimmen, welche für, und die Anzahl der Stimmen, welche gegen die be-sagten Verbesserungen gegeben worden, ausgezahlt und ausgemittelt sein werden, so sol-len Duplieat Zeugnisse dervon vom Sprecher des Senats unterschrieben werden, wovondas eine in der Amtstube des Secretars der Republik aufbewahrt, und das andere demGouvernör zugestellt werden soll, dessen Pflicht es sein soll, in einer Prociamation be-kannt zu machen, -'b die besagten Verbesserungen von den Freimannet» dieser Republikangenominen worden sind oder nicht.